129/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Teilzeitlehre

Derzeit gibt es keine Teilzeitlehre, auch wenn es der Lehrherr selber will. Die Ausbildung muss ein gewisses zeitliches Maß umfassen.

Tausende junge Menschen sind aufgrund ihrer Lebensumstände nicht in der Lage, eine Lehre, wie sie heute vorgeschrieben wird, zu absolvieren. Besonders betroffen sind Mütter, die in jungen Jahren schwanger werden oder junge Menschen, die durch Krankheit nicht voll einsetzbar sind.

Aber auch aus Sicht der Lehrherren wäre ein solches Institut sinnvoll, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden ist. Das Gesetz sieht eine Teilzeitlehre nicht vor, in Ausnahmefällen wird sie aber im sogenannten rechtsfreien Raum zugelassen. Dieser Rechtszustand ist angesichts tausender Fälle sehr bedenklich. Schließlich kann es nicht darauf ankommen, ob jemand eine Vollzeitlehre in drei Jahren absolviert oder eine Teilzeitlehre in einem längeren Zeitraum.

Insgesamt könnten durch Einführung dieser Form der Lehre zahlreiche weitere Lehrstellen geschaffen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle zum Berufsausbildungsgesetz die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung einer Teilzeitlehre zu schaffen, um möglichst vielen jungen Menschen eine berufliche Zukunft im Rahmen der Lehre zu ermöglichen."                                         

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.