134/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Entwertung/Vernichtung des Typenscheins bei Pkw-Totalhavarien

 

 

2003 wurde in Österreich von den Versicherungen die Restwertbörse, besser bekannt als „Wrackbörse“, installiert, in der Versicherungen Totalschäden anbieten können. Total havarierte Autos, also echte Wracks, werden in der Wrackbörse zu weit überhöhten Preisen angekauft. Laut Vertretern von Kfz-Innung und Fahrzeughandel liegt die Vermutung nahe, dass es den Käufern um den Typenschein geht. Das passende Auto wird in der Folge „dazu gestohlen“ – bzw. wird für zuvor gestohlene Fahrzeuge desselben Typs mit dem von einem passenden Wrack organisierten Typenschein die weitere Vermarktung erleichtert.

 

Erst im Frühjahr 2008 ereignete sich erneut ein eindeutiges Beispiel dafür: Nach einem schweren Unfall - mit Todesfolge für einen der beiden Fahrzeuginsassen – fand das verbliebene Wrack (Dach von der Feuerwehr bei der Insassenbergung völlig aufgeschnitten, Front völlig zerstört, ...) mit einem Restwert für einzelne Heckteile von maximal 500 Euro für den mehr als siebenfachen Preis von 3.600 Euro einen Käufer in der Wrackbörse! Es handelte sich dabei um einen 3er-BMW geringen Alters – ein Fahrzeug, für das erklärtermaßen ein florierender „Markt“ für gestohlene Fahrzeuge in Teilen Europas besteht.

 

Der Forderung, dass dieser Kreislauf und der „Typenschein-Handel“ wirksam unterbunden wird, indem bei Wracks der Typenschein entwertet oder vernichtet wird, ist die Politik trotz der ziemlich eindeutigen, beschriebenen Verdachtslage bisher nicht nachgekommen. Die Beantwortung von Parl. Anfragen der Grünen in der XXIII.GP hat dies bestätigt und keine Argumente gegen eine derartige wirksame Lösung ergeben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zuzuleiten, mit der die Verpflichtung zur Entwertung bzw. Vernichtung des Typenscheins von Pkw-Wracks/Total-Havarien umgesetzt wird. Damit soll der Handel mit Typenscheinen von Pkw-Wracks/Total-Havarien aus der Restwertbörse („Wrackbörse“), der im Verdacht des Zusammenhangs mit organisierten Fahrzeugdiebstählen steht, wirksam unterbunden und so zur Eindämmung von Fahrzeugdiebstählen in Österreich beigetragen werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.