149/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte

 

 

Weltweit werden jedes Jahr Hunderttausende Robben getötet - der größte Teil von ihnen in Kanada im Frühjahr, wo alljährlich die Jagd auf zahlreiche Sattelrobben und Klappmützen freigegeben wird. 95 Prozent dieser Robben sind noch keine drei Monate alt. Die bei den Robbentötungen angewandten Tötungsmethoden sind aus Tierschutzsicht mehr als bedenklich. Die Tiere werden oft nur mangelhaft betäubt und sind bei der Häutung bei Bewusstsein. Viele BürgerInnen äußern daher seit Jahren schwerste Bedenken hinsichtlich des Handels mit Erzeugnissen, die von Robben stammen, die unter entsetzlichen Schmerzen, Qualen und anderen Leidensformen getötet und gehäutet wurden.

Die EU-Kommission hat daher einen Vorschlag für  eine Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen vorgelegt. Darin heißt es:

„Ziel dieses Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates ist es, das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen und die Einfuhr dieser Erzeugnisse in die Gemeinschaft sowie ihre Durchfuhr durch und Ausfuhr aus der Gemeinschaft zu verbieten. Der Handel mit Robbenerzeugnissen wäre jedoch möglich, soweit bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Methode der Tötung und Häutung der Robben erfüllt sind.“

 

Der Vorschlag der Kommission lässt damit eine Ausnahmeregelung zugunsten der Herkunftsländer zu, die sich zu einer so genannten „tierschutzgerechten“ Jagd bekennen. Diese Ausnahmebestimmung lädt jedoch geradezu zur Umgehung des Handelsverbotes ein. Die Überwachung der Jagd auf den weiten, unübersichtlichen Eisfeldern in Kanada ist ebenso wenig möglich wie ein tierschutzgerechtes Töten der Robben in der Hektik der Jagd. Bereits im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass trotz neuer Regeln, die einen Todesnachweis der Robben fordern, bevor sie abgehäutet werden, die entsprechenden Maßnahmen wie Cornealreflexprüfung oder auch Ausbluten der Tiere nicht durchgeführt wurden. Daher kann nur ein konsequentes Handelsverbot die grausame Robbenjagd beenden. Bedenklich am Kommissionsentwurf ist auch, dass die VO nur einen Teil der Robbenarten erfassen soll.


Belgien und Holland haben die Vermarktung von Robbenprodukten bereits verboten, Deutschland arbeitet bereits an einem diesbezüglichen Gesetzesentwurf. Am 24.04.2007 XXIII. GP wurde einstimmig vom österreichischen Nationalrat beschlossen:  „Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Import, die Be- und Verarbeitung und das Inverkehrbringen von Robbenprodukten in Österreich wirkungsvoll zu unterbinden und sich auf Ebene der EU für ein gemeinschaftsweit gültiges Einfuhr- und Handelsverbot mit Produkten aller Robbenarten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einzusetzen.“

 

Angesichts der aktuellen Debatte um die Robbenjagd auf EU-Ebene stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

-          dem Nationalrat einen Entwurf zur Beschlussfassung zuzuleiten, der den Import, die Be- und Verarbeitung sowie das Inverkehrbringen von Robbenprodukten in Österreich wirkungsvoll unterbindet

-          sich auf EU-Ebene für ein gemeinschaftsweit gültiges Einfuhr- und Handelsverbot für Produkte aller Robbenarten einzusetzen

-          und die von der Kommission vorgeschlagene Ausnahmeregelung für das „tierschutzgerechte Töten“ abzulehnen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.