161/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Mag. Johann Maier

Kolleginnen und Kollegen

betreffend SPICE und andere biogene Suchtmittel

 

 

„Spice“ wird zurzeit in einem rechtlichen Graubereich angeboten und verwendet. Sie ist eine gefährliche, aber derzeit noch legale Modedroge und ist legal im Handel erhältlich. Es handelt sich hiebei um Kräuter-Mischungen, die unbekannte und risikointensive Substanzen enthalten und vermischt mit Tabak geraucht werden. Diese Substanzen, die aus Pilzen oder halluzinogenen Kräutern stammen, sind enorm gefährlich, da weder Wirkstoffe noch die jeweilige Konzentration bekannt sind. Möglicherweise enthalten sie auch verbotene Substanzen. Laut Angaben von Herstellern und Verkäufern ist Spice zum Verräuchern, also zum Abbrennen in einem geeigneten Gefäß bestimmt (Rauchermittel) und soll weder inhaliert, noch oral aufgenommen werden. Besondere Probleme ergeben sich bei Bestellungen im Internet (z.B. aus England).

 

Das Interesse der Jugendlichen an SPICE ist in den letzten Monaten enorm gestiegen, wird diese Droge doch als Entspannung angepriesen und als völlig harmlos dargestellt. Jugendliche rauchen und inhalieren somit unbekannte und in ihren Langzeitwirkungen unbekannte Inhaltsstoffe.

 

Die öffentliche Verharmlosung der Droge zeigt sich auch durch das Anpreisen der angeblich jahrtausende alten und von vielen Volksstämmen traditionellen Verwendung der Inhaltsstoffe, ganz nach dem Motto: Was es bereits solange gibt, kann nicht schädlich sein. Eben diese Schlussfolgerung ist als gefährlich einzustufen, weil sie nicht als Argument für die Harmlosigkeit herangezogen werden darf.

 

Eine rechtlich einwandfreie Einordnung – Suchtmittel oder Arzneimittel – ist zurzeit noch nicht möglich. Somit sind auch Verkaufsbeschränkungen oder Verkaufsverbote nicht möglich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden


Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht:

 

Ø       rechtlich zu klären, ob Spice und andere biogene Suchtmittel unter die suchtmittelrechtlichen oder arzneimittelrechtlichen Bestimmungen fallen und allenfalls notwendige Maßnahmen zu Verkaufsbeschränkungen und Verkaufsverboten vorzunehmen oder Gesetzesvorschläge zu initiieren;

Ø       eine Aufklärung über Spice und alle Risiken des Konsums vorzunehmen, und diese in bereits bestehende Präventionsprojekte wie „Clever&Cool“ und „Suchtfrei.ok“ aufzunehmen;

Ø       im Sinne der Suchtmittelprävention Aufklärungsmaßnahmen bezüglich aller so genannter „Natural Drugs“ gemeinsam mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zu initiieren und durchzuführen;

Ø       den EU-Drogenaktionsplan für die Jahre 2009 bis 2012 so rasch wie möglich umzusetzen und dabei insbesondere die Öffentlichkeit über die schädlichen Folgen des Drogenkonsums – legaler wie illegaler Drogen – zu sensibilisieren und in der Bevölkerung das Bewusstsein für die Risken des Drogenkonsums zu verschärfen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss