165/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut

Kollegin und Kollegen

betreffend Hebammenberatung und -betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes

Schwangerschaft und Geburt eines Kindes zählen zu den glücklichsten Ereignissen des Lebens. In den Hintergrund rückt dabei oft, dass es zahlreicher guter Vorbedingungen bedarf, um diese Zeit und die Übernahme der Verantwortung für ein Kind als Glück und Bereicherung erleben zu können. 15-20% der Frauen haben aufgrund von psychosozialen Vorbelastungen, finanziellen, partnerschaftlichen oder seelischen Krisen nicht die Chance, dieses Ereignis beglückend erleben zu können.

Mit einem Beratungsangebot durch Hebammen könnte eine Orientierungshilfe bei Fragen, Sorgen und Ängsten während der Schwangerschaft und zur Geburt für werdende Mütter geschaffen werden. Die Hebammenbetreuung würde zur optimalen Unterstützung der Gesundheit der Frauen beitragen und auch bei Stimmungsschwankungen, bei Gefühlen der Überforderung durch die Mutterrolle oder Schreibabys, beim Fragen zum Stillen und zur Ernährung eine große Hilfe für die Mütter darstellen.

Zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit von Mutter und Kind von der Schwangerschaft bis hin zu den ersten Lebensjahren des Kindes sollte daher zusätzlich eine Hebammenberatung und -betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programms eingeführt werden. Laut einer Studie der Stadt Wien hat die Beratung und Betreuung von Hebammen während der Schwangerschaft zu sehr positiven Auswirkungen geführt.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, eine Hebammenbe- ratung und -betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programms vorzusehen, damit die Förderung und Erhaltung der Gesundheit von Mutter und Kind von der Schwangerschaft bis hin zu den ersten Lebensjahren des Kindes weiterentwickelt und gesichert werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

Wien, am 3. Dezember 2008