170/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
10.12.2008
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Vilimsky, Themessl,
und weiterer Abgeordneter
betreffend Handhabung der Vignette bei Wechselkennzeichen
Wer ein Wechselkennzeichen benutzt, kann nur mit einem Fahrzeug auf der Autobahn unterwegs sein, muß aber auch für das andere Fahrzeug eine Vignette kaufen. Dies ist eine ungerechtfertigte Mehrbelastung, weil die Anzahl der verkauften Vignetten letztendlich nicht die Anzahl von Kfz überschreiten darf, welche die Berechtigung haben, auf der Autobahn unterwegs zu sein. Um diesem Umstand Einhalt gebieten zu können und somit den Autofahrer weniger finanziell zu belasten, ist eine Änderung der bestehenden Bestimmungen zur Anbringung der Vignette unabdingbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf über die Änderungen der einschlägigen Gesetzesmaterien und Bestimmungen über die Anbringung der Vignette KFZ bis 3,5 t am Kennzeichen des Fahrzeuges, an statt auf der Windschutzscheibe, zuzuleiten."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.