171/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend die altersunabhängige Vergabe der Vorteilscard Senior auch an Bezieher geringer Pensionen

Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung bei den ÖBB für die sog. Seniorencard wird It. geltenden Bestimmungen für Frauen mit dem 60. und für Männer mit dem 65. Lebensjahr erreicht.

Es gibt jedoch viele Erwerbstätige, die aus den verschiedensten Gründen bereits vor diesen Altersgrenzen in Pension gehen. Diese Pensionisten haben nach den geltenden Bestimmungen kein Recht auf die Vorteilscard für Senioren, beziehen aber häufig nur sehr geringe Pensionen.

Es wäre daher sinnvoll, das Recht auf Erhalt einer Seniorencard nicht allein von der Altersgrenze, sondern auch von der Höhe der Pension abhängig zu machen oder zumindest eine Herabsetzung der Altersgrenze auf jene des Bundes-Seniorengesetzes, (d.h. für Frauen ab 55 und für Männer ab 60 Jahren) zu veranlassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, Pensionisten auch mit geringen Pensionen die Vorteilscard Senior altersunabhängig zu gewähren."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.