172/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Vilimsky und weiterer Abgeordneter

betreffend Bau der Infrastrukturprojekte nach dem "Generalverkehrsplan Österreich 2002"

Der "Generalverkehrsplan Österreich 2002" enthält sämtliche Baumaßnahmen im Bereich der Schiene und der Straße unter Bekanntgabe des Zeitplans und der Kosten. Für die Bun­desländer stellt diese Projektliste, geschaffen von der damaligen Bundesministerin Monika Forstinger, eine wichtige Grundlage für die künftige Verkehrspolitik dar.

Das Regierungsprogramm der SPÖ und ÖVP für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht nun aber vor, dass bei der Straßen- und Schieneninfrastruktur die Baukosten massiv gesenkt werden müssen und auf Basis der bestehenden Investitionspläne von ASFINAG und ÖBB ein Einsparungspotential von mindestens 10 Prozent realisiert werden müsse.

Von SPÖ-Infrastrukturminister Faymann war folglich zu vernehmen, dass er den "General­verkehrsplan Österreich 2002" nicht wie vorgesehen umsetzen will, sondern statt dessen eine neue Prioritätenreihung unter der Prämisse des im Regierungsprogramm vereinbarten Einsparungspotentials vorgenommen hat. Für die Bundesländer bedeutet dies ein Infrages­tellen der für sie wichtigen Verkehrsprojekte und eine zusätzliche Wartezeit, die in machen Fällen schon mehr als 30 Jahre beträgt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, den ,Gene­ralverkehrsplan Österreich 2002' umzusetzen und die darin enthaltenen Infrastruktureinrich­tungen planmäßig zu bauen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.