174/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr

Die meisten Fälle von Kindesmisshandlungen finden trauriger Weise in der eigenen Familie statt. Dadurch haben die Eltern bzw. der oder die Täter die Möglichkeit, Anzeichen solcher Misshandlungen nicht nach außen in Erscheinung treten zu lassen. Dies erfolgt unter ande­rem auch dadurch, dass die Kinder über einen längeren Zeitraum nicht von einem Arzt un­tersucht werden können.

Durch die Ausweitung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr be­steht die Möglichkeit, dass Anzeichen von Kindesmisshandlungen früher entdeckt werden. Um auf die Eltern auch einen gewissen Druck zur Durchführung solcher Untersuchungen auszuüben ist eine Regelung einzuführen, die die Nichtdurchführung solcher Untersuchun­gen mit einer Verringerung der Familienbeihilfe sanktioniert.

Auch Rudolf Schmitzberger von der Fachgruppe für Kinder- und Jugendheilkunde in der Ärz­tekammer hat dieses Thema gegenüber der APA am 26. November 2007 angesprochen:

Wenn man etwas gesetzlich ändern wolle, sollte man die Verpflichtung zu Vorsorgeuntersu­chungen einführen, betonte der Mediziner. Derzeit gehen viele Kleinkindern nur im ersten Lebensjahr regelmäßig zum Arzt, wenn es gemäß der Mutter-Kind-Pass-Regelung dafür Geld gebe. Bei den Fünfjährigen liege die Untersuchungsquote vergleichsweise nur bei ca. 30 Prozent. Viele sehen über Jahre hinweg also keinen Arzt, der mögliche Anzeichen entde­cken könnte."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzule­gen, welche eine Ausweitung von Mutter-Kind-Pass Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr vorsieht und die Nichtdurchführung dieser Untersuchungen mit einer Kürzung der Familien­beihilfe sanktioniert."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.