174/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Weinzinger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr
Die meisten Fälle von Kindesmisshandlungen finden trauriger Weise in der eigenen Familie statt. Dadurch haben die Eltern bzw. der oder die Täter die Möglichkeit, Anzeichen solcher Misshandlungen nicht nach außen in Erscheinung treten zu lassen. Dies erfolgt unter anderem auch dadurch, dass die Kinder über einen längeren Zeitraum nicht von einem Arzt untersucht werden können.
Durch die Ausweitung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, dass Anzeichen von Kindesmisshandlungen früher entdeckt werden. Um auf die Eltern auch einen gewissen Druck zur Durchführung solcher Untersuchungen auszuüben ist eine Regelung einzuführen, die die Nichtdurchführung solcher Untersuchungen mit einer Verringerung der Familienbeihilfe sanktioniert.
Auch Rudolf Schmitzberger von der Fachgruppe für Kinder- und Jugendheilkunde in der Ärztekammer hat dieses Thema gegenüber der APA am 26. November 2007 angesprochen:
„Wenn man etwas gesetzlich ändern wolle, sollte man die Verpflichtung zu Vorsorgeuntersuchungen einführen, betonte der Mediziner. Derzeit gehen viele Kleinkindern nur im ersten Lebensjahr regelmäßig zum Arzt, wenn es gemäß der Mutter-Kind-Pass-Regelung dafür Geld gebe. Bei den Fünfjährigen liege die Untersuchungsquote vergleichsweise nur bei ca. 30 Prozent. Viele sehen über Jahre hinweg also keinen Arzt, der mögliche Anzeichen entdecken könnte."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche eine Ausweitung von Mutter-Kind-Pass Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr vorsieht und die Nichtdurchführung dieser Untersuchungen mit einer Kürzung der Familienbeihilfe sanktioniert."
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.