175/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einrichtung von psychotherapeutischen Lehrpraxen

Psychisch kranke Menschen sind heute in Österreich in jedem Fall benachteiligt. Wer sich ein Bein bricht kann damit rechnen, dass er bestmöglich versorgt ist und finanziell mit keinerlei Repressionen zu rechnen hat. Wer aber psychisch erkrankt wird von unserem öffentlichen Gesundheitswesen benachteiligt, obwohl z. B. Depressionen ständig zunehmen und in vielen Fällen sogar Lebensgefahr besteht. Die Suizidraten sind bekannt und werden von der Gesundheitspolitik der Bundesregierung noch immer ignoriert.

Um den Psychotherapeuten-Nachwuchs zu sichern und die Qualitätssicherung in der Ausbildung zu gewährleisten, sollen Lehrpraxen eingeführt werden. In Anlehnung an das Lehrpraxensystem in der Ärzteausbildung soll ein Modell auch für Psychotherapeuten geschaffen werden: In solchen Lehrpraxen bilden eingetragene Psychotherapeuten die Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision fachspezifisch aus. Die Patienten nehmen gegen Vorweis der e-Card Behandlung auch durch eine Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision in Anspruch. Die Verrechnung und Verwaltung erfolgt über die eingetragenen Psychotherapeuten.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um analog zum Lehrpraxensystem in der Ärzteausbildung ein Modell für Psychotherapeuten zu schaffen."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.