176/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aufwertung der Psychotherapie

Psychisch kranke Menschen sind heute in Österreich in jedem Fall benachteiligt. Wer sich ein Bein bricht kann damit rechnen, dass er bestmöglich versorgt ist und finanziell mit keinerlei Repressionen zu rechnen hat. Wer aber psychisch erkrankt wird von unserem öffentlichen Gesundheitswesen benachteiligt, obwohl die Langzeitschäden durch Nicht-Behandlung enormen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen.

Die Psychotherapie (siehe PthG, 1991) ist bei der Finanzierung jeder anderen Form der Behandlung gleichzustellen. Eine Finanzierung durch die Leistungsträger ist sicherzustellen. Wer unter psychischen Problemen leidet, ist -wie alle Studien zeigen - nicht selten in seiner körperlichen Gesundheit gefährdet. Depressionen gelten z. B. als die Volkskrankheit der Zukunft Nummer 1. Viele Patienten nehmen sich sogar das Leben. Die Suizidraten sind bekannt und werden von der Gesundheitspolitik noch immer ignoriert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende notwendigen Maßnahmen zur Aufwertung der psychotherapeutischen Medizin umzusetzen:

1.            Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Psychotherapie durch eine bundesweit einheitliche gesamtvertragliche Regelung,

2.            sofortige Erhöhung und die Valorisierung des seit 1992 unveränderten Kostenzuschusses bis zum Abschluss eines Gesamtvertrages,

3.            Zurverfügungstellung der notwendigen zusätzlichen Mittel um den Ausbau einer flächendeckenden Minimalversorgung sicherzustellen

4.            Etablierung einer gesetzlichen Berufsvertretung der Psychotherapeuten und damit eine Gleichstellung mit anderen freien Berufen, denen diese Organisationsform zugestanden wurde."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.