187/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr.
Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend Umstellung auf
e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht
umgestellte Karten
Laut Ärztekammer mehren
sich die Fälle, in denen mehrere Patienten dieselbe Karte verwenden. Dieses Problem wird durch die Deckelung
der Rezeptgebühren
verschärft, weil aufgrund der fehlenden Kontrolle durch die
Ärzteschaft, in
Ermangelung eines Fotos auf der e-card,
vermehrt mit Missbrauch zu rechnen ist, in dem Sinne, dass falsche
Rezeptgebührenbefreiungen angezeigt werden.
Aus diesem Grund wäre es dringend angeraten, nicht erst mit der Neueinführung der e-card im Jahre 2010 Passfotos zu implementieren, sondern schon jetzt, im Falle von Verlust oder Diebstahl, schrittweise auf e-cards mit Passfoto umzusteigen und für die Übergangszeit zumindest eine Ausweispflicht gesetzlich vorzuschreiben.
Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine sofortige Umstellung für verlorengegangene und gestohlenen e-cards auf e-card mit Foto ermöglicht und eine Ausweispflicht im Zusammenhang mit noch nicht umgestellten e-cards vorsieht."
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.