191/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter

betreffend  Untersuchung des Missbrauchs der elektronische Gesundheitskarte („e-card")

Nach einer Untersuchung des Bayerischen Hausärzteverbandes entsteht dem deut­schen Gesundheitswesen durch Chipkartenbetrug jährlich ein Minus von einer Mil­liarde Euro. Missbrauch liegt zum Beispiel vor, wenn Menschen, die nicht der gesetz­lichen Krankenversicherung angehören, die Karte einer anderen Person benutzen. Als Indiz für einen Missbrauch gelten zum Beispiel eine hohe Zahl gleichartiger Arz­neimittelverordnungen sowie die Inanspruchnahme von mehr als sieben Ärzten oder drei Hausärzten im Quartal.

Durch Chipkartenbetrug entsteht nach einer Untersuchung des Bayerischen Haus­ärzteverbandes in der Gesetzlichen Krankenversicherung jährlich bundesweit allein bei den Arzneimittelverordnungen ein Schaden von rund einer Milliarde Euro. Zum Chipkartenbetrug gehören nach Angaben von Dr. Wolfgang Hoppenthaller, dem Vor­sitzenden des Bayerischen Hausärzteverbandes, sowohl die unberechtigte als auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen.

Unberechtigt ist demnach die gemeinsame Nutzung einer Krankenversichertenkarte durch mehrere Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind ("wandernde Chipkarte"). Dazu gehören auch Gesundheitstouristen etwa aus dem süd- und osteu­ropäischen Ausland, erläuterte Hoppenthaller vor der Presse in München. Chipkar-tenmissbrauch liegt vor, wenn sich Medikamentenabhängige mit Hilfe der Chipkarte versorgen oder wenn Dritte, die nicht versichert sind, vom Karteninhaber mitversorgt werden.


Vor diesem Hintergrund sind in einer Untersuchung die Arzneimittelverordnungen pro Person in Bayern im 1. Quartal 2001 analysiert worden, berichtete Hoppenthaller. Als Indiz für einen Chipkartenbetrug wurden eine hohe Zahl gleichartiger Arzneimittel-Verordnungen sowie die Inanspruchnahme von mehr als sieben Ärzten oder mehr als drei Hausärzten je Chipkarte und Quartal gewertet. Daraus errechnete sich für Bayern eine Schadensbilanz von jährlich etwa 150 Millionen Euro und hochgerech­net auf das Bundesgebiet von etwa eine Milliarde Euro, berichtete Hoppenthaler.

Nicht verifizierbar ist der Schaden, der durch wandernde Chipkarten entsteht, die nur von wenigen Personen benutzt werden oder bei denen nur wenige Medikamente an­fallen. Aus verschiedenen Untersuchungen ist bekannt, dass es in Deutschland schät­zungsweise zwei Millionen vagabundierende Chipkarten gibt. Die mit einem Chipkar­tenbetrug einhergehende mehrfache Inanspruchnahme von Ärzten löst darüber hi­naus Honorarumsätze von mehreren hundert Millionen Euro jährlich aus.

Es ist zu befürchten, dass man in Österreich mit einer ähnlich gelagerten Problematik konfrontiert ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, eine Studie in Auftrag zu geben und dem Nationalrat vorzulegen, welche die Erforschung und Dokumentation des e-card Missbrauchs zum Ziel hat."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.