193/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter

betreffend Erstellung einer Studie über ein Case Management an Österreichs Krankenhäusern und Rehabilitationsanstalten

Es gibt tausende Krankenhausbetten, die aufgrund von Engpässen in der Pflege oder mangelnden Privatvermögens Pflegebedürftiger durch Patienten belegt werden, die kein Akutbett sondern „lediglich" ein Pflegebett benötigten.

Der öffentlichen Hand entstehen dadurch erhebliche Mehrkosten und auch für die Pflegebedürftigen ist diese Situation unbefriedigend. Durch ein funktionierendes Entlassungsmanagement für pflegebedürftige Personen in Österreichs Spitälern und Rehabilitationsanstalten kann für die koordinierte, bedarfs- und bedürfnisorientierte Entlassung der Patienten gesorgt werden.

Das so genannte Case Management kann entweder in einer eigenen Entlassungsstation oder in fliegenden Teams organisiert sein. Ein Entlassungsteam soll den Pflegebedarf des Patienten für die Zeit nach der Entlassung beurteilen.

Nach der Entlassung soll ein Betreuungsteam den Pflegebedarf des Pflegebedürftigen weiter überwachen und gegebenenfalls anpassen.

Ziel des Case Managements ist es, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu entlasten sowie den effizienten Einsatz der Gesundheitsausgaben der öffentlichen Hand sicherzustellen.

Durch effektives Case Management wird die Zahl vermeidbarer Aufenthalte in Krankenhäusern und Rehabilitationsanstalten deutlich reduziert, was nicht nur zu einer beträchtlichen Kostenersparnis führt, sondern auch im Interesse der Pflegebedürftigen ist.

Es soll daher überprüft werden, wie Case Management für Pflegebedürftige in Österreich flächendeckend umgesetzt werden kann und in welchem Ausmaß teurere Krankenhausbetten und Betten in Rehbilitationsanstalten frei gemacht werden können. Ziel muss es sein, die Reibungsverluste an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Pflege, hausärztlicher und fachärztlicher Behandlung sowie zwischen medizinischer, pflegerischer und sozialer Betreuung zu vermeiden. Weiters müssen die Versorgungskontinuität und eine Qualitätssicherung im Pflegebereich gewährleistet werden. Das Case Management würde so auch zu einer „Anwaltschaft" der Patienten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familien und Jugend wird aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für die Realisierung eines flächendeckenden Case Managements im österreichischen Gesundheitswesen in Auftrag zu geben."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.