196/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Mehrwertsteuerrückvergütung bei der Anschaffung von Geräten durch

Feuerwehren

Im Jahr 2011 wird das internationale Jahr der Feiwilligkeit gefeiert. In Österreich gibt es tausende Freiwillige, die unentgeltlich bei der Feuerwehr tätig sind. Diese freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unseres hohen sozialen Standards. Die Sicherheit in Österreich könnte ohne Freiwillige Feuerwehr nicht in diesem Maße gewährleistet werden.

Eine Studie etwa hat ergeben, dass sich eine Berufsfeuerwehr erst ab einer Stadt mit 100.000 Einwohnern rechnet. Somit stellen die Freiwilligen Feuerwehren eine unersetzliche Stütze in unserem Sozialstaat dar. Da es praktisch in jeder Gemeinde und in den meisten Ortsteilen eigene Feuerwehren gibt, sind die freiwilligen Helfer rasch am Einsatzort und können schon alleine dadurch jedes Jahr zahlreiche Menschenleben retten.

Die Finanzierung erfolgt über Spenden und Förderungen von Ländern und Gemeinden. Bei der Anschaffung größerer Geräte, die für den Einsatz benötigt werden, gibt es oft Spendenaktionen, an denen sich die Einwohner der jeweiligen Gemeinde bzw. der jeweiligen Region stets gerne beteiligen, um die Freiwillige Feuerwehr zu unterstützen und für die eigene Sicherheit einen Beitrag zu leisten.

Es ist allerdings schwer einzusehen, warum Feuerwehren bei der Anschaffung der betreffenden Geräte zusätzlich durch die Mehrwertsteuer belastet werden. Diese Organisation übernimmt Aufgaben, die sonst die öffentliche Hand zu tragen hätte. Jede angeschaffte Gerätschaft kommt daher auch der öffentlichen Hand zugute.

Deshalb ist ein gerechtes Fiskalmodell zu schaffen, das für den Ankauf von für den Einsatz notwendiger Geräte durch Feuerwehren eine Mehrwertsteuerrückvergütung ermöglicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die     Bundesregierung     wird     aufgefordert,     ein     Modell     für     eine     gerechte Mehrwertsteuerrückvergütung bei der Anschaffung von Geräten, die für die Einsatztätigkeiten von Feuerwehren notwendig sind, zu erarbeiten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.