197/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten

Wohnungen in Altbauten und alte Wohnungen haben einen jährlichen Energiebedarf von bis zu 500 kWh/m2. Dies ist mehr als doppelt so viel, wie der durchschnittliche Energiebedarf von Wohnungen in Österreich, der 230 kWh/m2 beträgt und stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Bürger dar.

Eine energetische Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich würde den Energiebedarf im Land drastisch senken, was zur Folge hätte, dass dauerhaft und nachhaltig jährlich 6 Millionen Tonnen CO2 weniger in die Luft emittiert werden, Österreich einen großen Schritt in Richtung Energieautonomie setzen könnte und auch dem Import von Atomstrom, der zum erheblichen Teil aus unsicheren Kraftwerken aus der Ukraine stammt, die baugleich mit dem Katastrophenreaktor von Tschernobyl sind, könnte ein Ende gesetzt werden.

Da die Kosten für Generalsanierungen vielen Eigentümern zu hoch sind und lukrative Förderanreize nur teilweise zur Verfügung stehen, kommt es nur sukzessive zu einer thermischen Sanierung des Altbestandes. Die Kosten für die Wohnraumsanierung sind bisher nur dann mehrjährig als Sonderausgaben absetzbar, wenn die anfallenden Baukosten fremdfinanziert wurden.

Es ist daher notwendig, die Investitionen in der Wohnbausanierung auch dann mehrjährig absetzbar zu machen, wenn diese über Eigenkapital finanziert werden. Zudem soll der Höchstbetrag für Sonderausgaben im Bereich der Wohnbausanierung angehoben werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Kosten im Bereich der thermischen Wohnbausanierung und für Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten künftig als Sonderausgaben auch dann mehrjährig von der Einkommensteuer absetzbar sind, wenn diese Aufwendungen in einem Jahr eigenfinanziert sind. Außerdem ist der Höchstbetrag für Sonderausgaben für den Bereich der thermischen Wohnbausanierung und für Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten zu erhöhen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.