198/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhöhung des Freibetrages für Gehbehinderte

Die Erhöhung der Mineralölsteuer, die unter dem Vorwand des Klimaschutzes nicht mehr als eine Geldbeschaffungsaktion der Bundesregierung war, hat viele Menschen in Österreich stark belastet, da der Großteil der Bevölkerung auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist. Besonders stark zu spüren bekommen diese zusätzliche Belastung - zu den ohnedies in astronomischer Höhe schwebenden Benzin- und Dieselpreisen - all jene, die aus beruflichen Gründen oder zur Besorgung ihrer lebensnotwendigen Angelegenheiten nicht auf ein Kraftfahrzeug verzichten können.

Vor allem Menschen, die aufgrund einer körperlichen Behinderung nicht oder nur kaum mobil sind, trifft die Erhöhung der Mineralölsteuer und die daraus folgende Erhöhung der Kosten für die eigene Fortbewegung besonders schwer. Gehbehinderten wird ein Freibetrag von der Einkommenssteuer für außergewöhnliche Belastungen in der Höhe von 153,- Euro monatlich gewährt, dieser wurde allerdings seit 1987 kein einziges Mal erhöht.

Dieser Freibetrag soll um 50 Prozent erhöht werden, um den stark gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, den Freibetrag für Personen, die infolge einer Gehbehinderung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, um 50 Prozent zu erhöhen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht