200/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky, Weinzinger, Themessl

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Abschaffung der Mietvertragsgebühren

Derzeit hat der Vermieter gem § 33 Gebührengesetz 1957 bei Abschluss eines Mietvertrages von der vertraglich vereinbarten Leistung und der vertraglich vereinbarten Dauer abhängige Gebühren zu entrichten. Diese Gebühren werden üblicherweise auf den Mieter überwälzt und betragen bei der Wohnungsmiete ein Prozent des gesamten Entgelts über drei Jahre. Wenn für eine 60 m2-große Mietwohnung eine monatliche Miete von 600,- Euro vereinbart wurde, was in Wien durchaus realistisch ist, fallen also alleine 216,- Euro an Mietvertragsgebühren an.

Dieser nicht zu rechtfertigenden Belastung der Mieter muss rasch ein Riegel vorgeschoben werden. Die Mietvertragsgebühren sind abzuschaffen. Dadurch sollen neue Wohnungsmieter, die sich ohnedies oft in einer finanziell angespannten Situation befinden, und Unternehmen, die an der Schwelle zu einer Standort-Änderung bzw. -Erweiterung stehen, entlastet werden. Letztlich reduziert sich durch den Entfall der Gebühren auch der Verwaltungsaufwand der Finanzämter.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um die Mietvertragsgebühren abzuschaffen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.