202/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Themessl, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

betreffend korrekte Kennzeichnung von Strom

Mit dem Zukauf von sogenannten RECS-Zertifikaten (RECS steht für Renewable Energy Certificate System) etikettieren heimische Stromkonzerne ihren Importstrom aus Atom- und Kohlekraftwerken in Wasserkraft um und verkaufen auf diese Weise scheinbar sauberen Strom an ihre Endkunden. Möglich wird das, weil diese Zertifikate in Skandinavien nicht benötigt werden und so verkaufen dort ansässige Firmen ihre RECS-Zertifikate, die sie von ihren großen Wasserkraftwerken haben, nach Österreich weiter.

Es handelt sich dabei schlicht um eine Täuschung der Konsumenten. Diesen wird vorgegaukelt, dass sie Ökostrom zu beziehen, stattdessen fördern sie die Atom- und Kohlestromindustrie im Ausland. Weiters benachteiligt das jene Unternehmen, die tatsächlich ausschließlich Ökostrom an ihre Kunden liefern. Da die Regulierungsbehörde E-Control dieser Kundentäuschung und Wettbewerbsverzerrung bislang nichts entgegengesetzt hat, soll das Wirtschaftsministerium nun dafür sorgen, dass diesem Schwindel ein Riegel vorgeschoben wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Konsumenten künftig nicht mehr durch den Zukauf von RECS-Zertifikaten durch österreichische Stromlieferanten getäuscht werden können.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.