207/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegverpackungen

Durch die Möglichkeit der Wiederverwendung tragen Mehrwegverpackungen zur Schonung natürlicher Ressourcen und zur Abfallreduzierung bei. Mehrwegver­packungen sind aber oft auch aus ökonomischen Aspekten vorzugswürdig; regional gesehen sichern sie Arbeitsplätze in Österreich.

Der Verkauf von Getränken in Mehrwegverpackungen geht jedoch seit Jahren drastisch zurück. Lag beispielsweise bei Mineralwasser der Mehrweganteil im Jahr 1994 noch bei 95%, so werden mittlerweile im Lebensmitteleinzelhandel weniger als 20% in Mehrwegflaschen verkauft. Im Jahr 1995 befanden sich erstmals mehr Ein- als Mehrwegverpackungen am österreichischen Limonadenmarkt. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung der Abfallmenge, zu einem Anstieg der Treibhausgas­emissionen und zur Vergeudung wertvoller Rohstoffe. Zudem werden in der Getränkewirtschaft durch den Umstieg von Mehrweg- zu Einwegsystemen bis zu 20% der Arbeitsplätze vernichtet.

Im Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP für die XXIII. GP heißt es: „Bei Nicht-Einhaltung der in der Nachhaltigkeitsagenda [Anm.: freiwillige Selbstverpflich­tung der Getränkewirtschaft zur Erhaltung der Mehrweg-systeme] vereinbarten Ziele durch die Getränkewirtschaft, wird die Bundesregierung effiziente Maßnahmen zur Absicherung des Mehrweganteils setzen."

Die Getränkewirtschaft hat diese Ziele verfehlt. Dennoch wurden bisher von der Politik keinerlei Maßnahmen zur Absicherung des Mehrweganteils umgesetzt. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich effiziente Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegverpackungen zu setzen, die u.a. verpflichtende Regelungen für die Getränkewirtschaft beinhalten, die Mehrwegquote wieder auf ein ökologisch-ökonomisches Optimum zu heben."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.