210/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Gradauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Einführung einer Bundesförderung für die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes

Wohnungen in Altbauten und alte Wohnungen haben einen jährlichen Energiebedarf von bis zu 500 kWh/m2. Dies ist mehr als doppelt so viel, wie der durchschnittliche Energiebedarf von Wohnungen in Österreich, der 230 kWh/m2 beträgt und stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Bürger dar. Ein Niedrigenergiehaus braucht im Vergleich nur 75 kWh/m2, ein Passivhaus nur 17 kWh/m2.

Eine energetische Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich würde den Energiebedarf im Land drastisch senken, was zur Folge hätte, dass dauerhaft und nachhaltig jährlich 6 Millionen Tonnen CO2 weniger in die Luft emittiert werden, Österreich einen großen Schritt in Richtung Energieautonomie setzen könnte und auch dem Import von Atomstrom, der zum erheblichen Teil aus unsicheren Kraftwerken aus der Ukraine stammt, die baugleich mit dem Katastrophenreaktor von Tschernobyl sind, könnte ein Ende gesetzt werden.

Der Sanierungszyklus für den Althausbestand beträgt derzeit 40 bis 60 Jahre, Ziel muss eine Senkung der Dauer auf 20 Jahre sein. Die Kosten für die Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich betragen 80 Milliarden Euro. Eine Förderung für die Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes in der Höhe von 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten, die unabhängig von der Wohnbauförderung der Länder ausbezahlt wird, würde in einem Zeitraum von 20 Jahren rund 8 Milliarden Euro kosten - im Jahr also durchschnittlich 400 Millionen Euro. Die Finanzierung dieses Direktzuschusses hat aus den Mehreinnahmen zu erfolgen, die der Finanzminister aufgrund der gestiegenen Energiekosten aus Mehrwertsteuermehreinnahmen lukriert.

Eine organisatorische Abwicklung über die Förderstellen Bundesländer wäre der sinnvollste Weg und hätte auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips zu erfolgen.

Im Vordergrund dieser wichtigen Maßnahme steht der soziale Aspekt, da zumeist ältere Personen und ärmere Menschen in Altbauten wohnen. Diese würden durch eine Sanierungsoffensive im Rahmen der Betriebskosten massiv entlastet.

Darüber hinaus würde diese Förderung über die genannten 20 Jahre etwa 20.000 zusätzliche Arbeitsplätze im Baugewerbe und Baunebengewerbe schaffen. Dass sinkende Arbeitslosigkeit eine massive Entlastung für des Bundesbudget darstellt, muss nicht näher erläutert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Direktzuschusses in der Höhe von 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes zu fördern. Die organisatorische Abwicklung soll auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips über die Bundesländer erfolgen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss beantragt.