213/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Zanger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen

Bereits seit Jahren kommt es im Zuge von Trassenplanungen von Starkstrom­leitungen zu massiven Protesten innerhalb der betroffenen Bevölkerung, da diese eine Beeinträchtigung für ihre Gesundheit, ihre unmittelbare Umgebung und die Umwelt befürchtet.

Die Möglichkeit, Starkstromleitungen mittels Erdkabel zum Teil unterirdisch zu verlegen, ist dabei immer wieder einer der Hauptdiskussionspunkte zwischen dem Betreiber, der Verbund Austrian Power Grid AG, und der betroffenen Bevölkerung.

Die Argumentation der Verbund Austrian Power Grid AG gegen eine teilweise Erdverkabelung von Starkstromleitungen hat im Laufe der letzten Monate immer wieder variiert. Teils wurde von zu hohen Kosten, teils von der fehlenden technischen Umsetzbarkeit gesprochen. Europaweit gibt es aber bei Starkstromleitungen sehr wohl überall verkabelte Abschnitte.

Projekte werden - meist gegen den Widerstand der betroffenen Bevölkerung - immer wieder mit Bescheid genehmigt. Auch wenn gegen Bescheide Berufung erhoben wird, kommt es auch in besonders sensiblen Wohngebieten zu keiner Erdverkabelung, da derartige Vorschreibung (Projektmodifikationen) angeblich immer wieder aus verschiedenen Gründen unzulässig wären.

Das Umweltverträglichkeitsgesetz ist daher umgehend dahingehend zu ändern, dass dem Errichter einer Starkstromleitung von der Behörde in Zukunft eine partielle Erdverkabelung in besonders sensiblen Wohngebieten zum Wohle der betroffenen Bevölkerung zwingend aufgetragen werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Möglichkeit vorsieht die Bewilligung für die Errichtung von 380-kv-Leitungen von der Auflage einer (teilweisen) Erdverkabelung abhängig zu machen."

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Umweltausschuss zu zuweisen