214/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die einen Transportweg von über 500 km zurückgelegt haben.

Viele der in Österreich zum Verkauf angebotenen Lebensmittel haben eine lange Reise hinter sich. So legt etwa Orangensaft aus Brasilien 13.000 km zurück, bevor man ihn in die Regale österreichischer Supermärkte schlichtet. Bevor holländischer Käse bei uns ist, wird er zunächst auch einmal über eine Strecke von etwa 1.000 km befördert. Das sind aber nur zwei einfache Beispiele für unsinnig lange Transportwege. Unsinnig sind sie deshalb, weil es in Südeuropa bekanntlich auch Orangen gibt, ebenso ist es nichts Neues, dass in Österreich qualitativ hochwertiger Käse hergestellt wird.

Abgesehen von der Sinnhaftigkeit derartiger Transporte ist vor allem zu berücksichtigen, dass lange Transportwege auch Unmengen an unnötigem Energieaufwand und somit in der Regel genauso Unmengen unnötiger zusätzlicher CO2-Belastung bedeuten. Für den Import eines Kilogramms Kiwi aus Neuseeland benötigt man etwa die gleiche Energiemenge wie für den Transport von sechs Tonnen österreichischer Äpfel.

Ein weiterer Faktor neben der Unsinnigkeit unnötig langer Transportwege, dem hohen Energieaufwand und der starken CO2-Belastung sind die Arbeitsplätze in Österreich. Denn eine Reduktion des Verkaufs von Lebensmitteln, die einen langen Transportweg hinter sich haben, würde gleichzeitig eine größere Nachfrage nach heimischen Produkten bedeuten. Dies käme den österreichischen Landwirten zugute und hätte zur Folge, dass in Österreich unzählige zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden.

Bei einer Kennzeichnung von Lebensmitteln, die einen Transportweg von über 500 km zurückgelegt haben, würden viele österreichische Konsumenten im Sinne des Klimaschutzes - anstatt auf Flugreisen - auf diese Produkte verzichten und den Konsum heimischer Lebensmittel bevorzugen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu veranlassen, die einen Transportweg von über 500 km zurückgelegt haben. Diese Kennzeichnung hat unabhängig von den eingesetzten Transportmitteln zu erfolgen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.