216/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher

Abfälle

Jedes Jahr werden tausende Tonnen gefährlicher Abfälle nach Österreich importiert, die dann entweder thermisch entsorgt oder durch stoffliche oder thermische Verwertung zur Herstellung von Rohstoffen und Produkten verwendet werden. Eine Endlagerung gefährlicher Abfälle in Österreich findet nicht statt, weil diese verboten ist.

Unter dem Deckmantel des Datenschutzes wird geheim gehalten, wo in Österreich welche Abfälle verbrannt oder verarbeitet werden. Nicht nur die betroffene Bevölkerung, auch der Bürgermeister, der Gemeinderat und allfällig bestellte Umweltgemeinderäte werden in Unwissenheit gehalten.

Um zumindest den verantwortlichen Politikern in den Gemeinden wichtige Informationen nicht vorzuenthalten, sollen im Rahmen einer Meldepflicht des Umweltministeriums künftig Bürgermeister und Gemeinderat der betroffenen Gemeinde über die Verbringung gefährlicher Abfälle informiert werden. Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, das Amtsgeheimnis zu wahren, sofern ein solches im Zusammenhang mit der Verbringung von gefährlichen Abfällen in eine Gemeinde tatsächlich besteht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine jährliche Meldepflicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umzusetzen, aufgrund derer Bürgermeister und Gemeinderat über Art und Menge des in die betreffende Gemeinde verbrachten gefährlichen Abfalls informiert werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.