218/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausbau der Wasserkraft

Der derzeitige jährliche Stromverbrauch in Österreich liegt bei etwa 70.000 GWh, wobei im Inland etwa 66.000 GWh erzeugt werden. Schätzungen des Wirtschaftsforschungsinstituts zufolge wird der Strombedarf bis zum Jahr 2020 im Falle optimaler Umsetzung Effizienz steigernder Maßnahmen auf 80.000 GWh steigen. Unterbleibt diese Effizienzsteigerung, die derzeit auch noch nicht zu erkennen ist, wird der Stromverbrauch dann bereits 90.000 GWh betragen.

Um Abhängigkeiten abzubauen und Österreichs Energieversorgung für die Zukunft zu sichern, muss direkt in Österreich künftig mehr Strom erzeugt werden. Das Setzen auf erneuerbare Energieträger ist dazu die einzige nachhaltige Möglichkeit, denn sowohl anreicherbares Uran als auch die fossilen Energieträger Erdöl, Erdgas und Kohle werden in Zukunft nicht mehr verfügbar sein.

Obwohl die Schätzungen betreffend die Möglichkeiten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern teilweise weit auseinander liegen, wird dabei das größte Potenzial eindeutig im Bereich der Wasserkraft gesehen. Das bestätigt auch die E-Control. Ein weiterer Ausbau der Wasserkraft ist daher anzustreben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen politischen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und umzusetzen, die einen zügigen Ausbau der Wasserkraft in Österreich ermöglichen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.