225/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erstellung einer Studie betreffend Nutzung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden

Weltweit boomt die direkte Erzeugung von Strom aus Solarzellen mit jährlichen Wachstumsraten zwischen 30 und 40%. Im Vergleich dazu sind in Österreich die Zuwachsraten noch deutlich niedriger.

Photovoltaik bietet für Österreich im Bereich der erneuerbaren Energieträger das größte noch erschließbare Potential. Ende 2006 waren in Österreich 25,5 MW installiert, die zusammen etwa 20 GWh pro Jahr oder 0,3 Promille des österreichischen Gesamtstrombedarfs erzeugten. Dieser im internationalen Vergleich bescheidene Entwicklungsstand könnte sich in Zukunft in einem Wettbewerbsnach­teil niederschlagen.

Das technische Potenzial von gebäudeintegrierter Photovoltaik (GIPV) auf gut geeigneten südorientierten Flächen in Österreich umfasst rund 140 km2 Dachfläche und ca. 50 km2 Fassadenfläche. Um bis ins Jahr 2050 zumindest 20% des heimischen Strombedarfes mittels GIPV decken zu können, bedürfte es laut der Technologie-Roadmap für Photovoltaik von DI Hubert Fechner einer Verwendung von etwa 60% dieser Flächenpotentiale.

Es gibt in Österreich zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen, die mit der Installation von Photovoltaik-Anlagen regionale Arbeitsplätze sichern und schaffen. Dazu kommen aber auch größere Fertigungsbetriebe wie Blue Chip Energy in Güssing, die derzeit nahezu die gesamte Produktion exportieren und in Zukunft weiter auf diesem Wachstumsmarkt expandieren werden.

Großes Potential, Photovoltaik zu verwenden, gibt es in Österreich bei öffentlichen Gebäuden. In Deutschland wurden bereits Studien durchgeführt, die die Eignung öffentlicher Gebäude für den Bau von Photovoltaikanlagen zum Inhalt hatten. Laut einer Studie, die der Gemeinderat und die Stadtverwaltung von Rottweil in Baden Württemberg in Auftrag gegeben haben, lassen sich grundsätzlich sämtliche der 22 geprüften Objekte, die sich allsamt außerhalb des Stadtkernes befinden, mit Photovoltaik bestücken. Ganz oben auf der Liste finden sich Gebäude wie Bahnhöfe und Schulen.

Es ist daher überaus sinnvoll, auch in Österreich die Möglichkeiten der Nutzung von Photovoltaikanlagen in einer Studie zu prüfen, um dann einen bestmöglichen Einsatz auf Schiene zu setzen. Beim Neubau und bei der Sanierung öffentlicher Gebäude müssen künftig Photovoltaikanlagen berücksichtigt werden, wenn die örtlichen Gegebenheiten es technisch ermöglichen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, ehestmöglich

1.                 in Zusammenarbeit mit der Bundesimmobiliengesellschaft eine Studie in Auftrag zu geben, in deren Rahmen festgestellt wird, wie viele und vor allem welche öffentliche Gebäude des Bundes und der BIG für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet sind, sowie

2.                 das Ergebnis dieser Studie dem Nationalrat zur Verfügung zu stellen.“

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.