226/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
10.12.2008
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möglich.
Entschließungsantrag
Gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Ing. Hofer
und. weiterer Abgeordneter
betreffend den Einsatz von Agrotreibstoffen
Im Rahmen der Klimaschutzdiskussion hat Österreich starkt auf Agrotreibstoffe gesetzt und es wurde ein Beimischungsgrad für Treibstoffe verordnet. Der Einsatz von Agrotreibstoffen ist jedoch nur dann zu begrüßen, wenn dazu nicht Rohstoffe importiert werden müssen und gleichzeitig gesichert bleibt, dass die Nahrungsmittelproduktion weiterhin erste Priorität genießt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Umsetzung folgender Forderungen im Sinne einer gesunden Umwelt und der Energieautonomie einzusetzen:
1. Die Gewinnung gesunder Lebensmittel muss auf allen Ebenen Vorrang haben. Die Energiegewinnung darf nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion gesetzt werden.
2. Für die Energiegewinnung aus Biomasse sollen primär organische Abfallstoffe sowie Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft eingesetzt werden.
3. Streichung des starren Beimischungszwangs für Agrotreibstoffe.
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.