226/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer

und. weiterer Abgeordneter

betreffend den Einsatz von Agrotreibstoffen

Im Rahmen der Klimaschutzdiskussion hat Österreich starkt auf Agrotreibstoffe gesetzt und es wurde ein Beimischungsgrad für Treibstoffe verordnet. Der Einsatz von Agrotreibstoffen ist jedoch nur dann zu begrüßen, wenn dazu nicht Rohstoffe importiert werden müssen und gleichzeitig gesichert bleibt, dass die Nahrungsmittelproduktion weiterhin erste Priorität genießt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Umsetzung folgender Forderungen im Sinne einer gesunden Umwelt und der Energieautonomie einzusetzen:

1.  Die Gewinnung gesunder Lebensmittel muss auf allen  Ebenen Vorrang haben. Die Energiegewinnung darf nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion gesetzt werden.

2.  Für die Energiegewinnung aus Biomasse sollen primär organische Abfallstoffe sowie Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft eingesetzt werden.

3.  Streichung des starren Beimischungszwangs für Agrotreibstoffe.

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.