227/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
10.12.2008
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möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schwerhörigenarbeit in Österreich
In Österreich leben ca. 1,5 Millionen Schwerhörige, aber nach wie vor wird ihre schwierige Lebenssituation in der Öffentlichkeit nicht anerkannt und vom Problemlösungsaspekt leider immer noch mit Gehörlosigkeit und Gebärdensprache gleichgesetzt.
Hören ist für den Menschen die wichtigste Sinnesbrücke und der Schlüssel für die Grundlage zur interpersonalen Kommunikation. Um für Schwerhörige dieses Defizit auszugleichen ist es wichtig, ihnen bestmögliche Förderung zukommen zu lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu setzen, um die Anerkennung und bestmögliche Eingliederung aller Schwerhörigen im beruflichen und privaten Umfeld zu ermöglichen:
• Die Sicherung und der Ausbau der „Technischen Assistenzen und Beratungsstellen für Schwerhörige" zu fixen und dauerhaften Einrichtungen. Hier sollen Schwerhörige aller Altersgruppen und jedes sozialen Status beraten oder betreut werden können.
• Basissubventionierung des Dachverbandes des Österreichischen Schwerhörigenbundes ÖSB
• Gezielte Hörförderungen
• Vor- und Nachbetreuung bei einer Cochlea Implantation und bei Hörgeräteanpassungen
• Rehabilitation für Schwerhörige in Österreich
• Bewusstmachung und Forcierung von Barrierefreiheit
• Hörgerichtete Förderung schwerhöriger Kinder in Schulen
• Ehest mögliche Standardisierung der Einstufung des Grades der Behinderung bei Schwerhörigen“
In. formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht