231/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Zanger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kennzeichnung von Fleisch mit dem A-Stempel

Fleisch von Tieren, die lebend und oftmals unter Qualen quer durch Europa transportiert und in Österreich geschlachtet werden, erhält das Gütesiegel „A“. Das hat zur Folge, dass dieses Fleisch in Österreich als „österreichisches Fleisch“ verkauft und als solches auch exportiert wird.

Um Konsumenten nicht länger zu täuschen, ist es notwendig, dass künftig nur noch Fleisch von in Österreich aufgewachsenen Tieren mit dem A-Stempel versehen werden darf. Das steigert die Nachfrage nach gesundem, heimischem Fleisch und kommt unseren Landwirten und den Arbeitsplätzen in Österreich zugute. Gleichzeitig sinken die CO2-Emissionen, da deutlich weniger Tiere nur zum Zwecke der Schlachtung nach Österreich transportiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritt zu setzen, um sicherzustellen, dass ausschließlich Fleisch von in Österreich aufgewachsenen Tieren als österreichische Ware mit dem A-Stempel versehen werden und als österreichisches Qualitätsfleisch verkauft werden kann.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.