238/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Kurzmann
und weiterer Abgeordneter
betreffend fremdsprachiger Ortsbezeichnungen ehemals deutscher Städte in
Dokumenten der Republik Österreich
Das 20. Jahrhundert hat mit zwei Weltkriegen tiefe
Wunden in Mitteleuropa
hinterlassen. Zu ihnen gehört
zweifellos auch die Vertreibung von Deutschen, auf
Grund ihrer Volkszugehörigkeit, aus zahlreichen Nachfolgestaaten der
ehemaligen
österreichisch - ungarischen Monarchie.
Viele heute noch lebende Österreicher erinnern
sich an die Vertreibung aus ihrer
angestammten Heimat, aus den Stätten ihrer Kindheit und Jugend.
In der Zeit nach dem 2. Weltkrieg wurde von den meist kommunistisch gewordenen
Vertreiberstaaten (z.B. Tito - Jugoslawien, CSSR, usw.) die Erinnerung an die
Geschichte der deutschen Volksgruppen, der Sudetendeutschen, der Deutsch -
Untersteirer, und viele andere mehr,
bewußt getilgt. Die jahrzehntelangen Diskussio-
nen um die Benes - Dekrete oder Avnoj - Gesetze sind dafür beredte
Beispiele.
Während aber manche demokratisch gewordene Staaten wie Kroatien heute
versu-
chen einen Weg der Aussöhnung und der würdigen Erinnerung zu gehen,
hat das
erzwungene Vergessen anderer Staaten
inzwischen selbst österreichische Behörden
erfaßt.
So wurde einem erst vor kurzem verstorbenen
Österreicher, der 1914 (!) in Marburg
an der Drau geboren worden war, posthum noch einmal die Heimat geraubt, denn
auf dem ausgestellten Totenschein stand als Geburtsort „Maribor".
Besonders befremdlich war für die
Hinterbliebenen der Umstand, daß in dem im Jah-
re 2002 ausgestellten Reisepaß noch historisch korrekt der Geburtsort mit
Marburg /
Drau angegeben worden war.
Marburg hatte im Jahr 1914 ca. 20.000 Einwohner,
von denen nicht einmal 2.700
slowenisch, die große Mehrheit aber
deutsch als Muttersprache sprachen. Erst nach
1918 und schließlich nach 1945 wurde die Stadt Marburg in
„Maribor" umbenannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem
Nationalrat schnellstmöglich eine
Regierungsvorlage betreffend der Änderung der einschlägigen
Gesetzesmaterien in
Hinsicht auf die Verwendung ausschließlich jener Ortsnamen als Geburtsort
in den
offiziellen Dokumenten der Republik
Österreich, besonders in Reisedokumenten, den
der Ort bei der Geburt des Staatsbürgers hatte."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Inneres ersucht.