243/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Vilimsky, Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Informationsverpflichtung des Büros für Interne Angelegenheiten an Betroffene
Auf Grund der Aussagen von Dr. Haidinger, ehemaliger Leiter des Bundeskriminalamtes, und Mag. Kreutner, Leiter des Büros für Interne Angelegenheiten im Bundesministerium für Inneres, als Auskunftspersonen in den Sitzungen des Ausschusses für innere Angelegenheiten am 5. Februar 2008 und am 26. Februar 2008, nachzulesen in der Parlamentskorrespondenz Nr. 108/5.2.2008 und Nr. 152/26.2.2008, sowie bekannt gewordenen Fällen aus der Exekutive, brachten eine Fülle an Vorwürfen des zum Teil fragwürdigen Vorgehens und Ermittelns des Büros für Interne Angelegenheiten sowie auch den Anschein des parteipolitisch initiierten Machtmissbrauchs im Zusammenhang mit dem Büro für Interne Angelegenheiten zum Vorschein. Aus diesen Gründen ist es unumgänglich, dass alle Personen, gegen die vom Büro für Interne Angelegenheiten ermittelt wurde oder die von eben diesem überwacht wurden von Amts wegen über den Grund der Ermittlungen oder der Überwachung und den Zeitraum der Ermittlung oder Überwachung schriftlich vom Büro für Interne Angelegenheiten informiert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass jede Person, welche seit dem Jahr 2000 vom Büro für Interne Angelegenheiten überwacht oder gegen die ermittelt wurde, über die Überwachung oder Ermittlung, die damit zusammenhängenden Gründe und Zeiträume, schriftlich informiert wird.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.