251/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Vilimsky
und anderer Abgeordneter
betreffend notwendiger Verschärfungen des Asylwesens
Während in den Jahren 2002 und 2003 der jährliche Wanderungssaldo (Zuwanderung minus Abwanderung) bei rund 36.000 Personen lag, stieg die Netto- Zuwanderung in den letzten Jahren auf jeweils knapp über 50.000 Personen. Für 2005 zeigt die aus den Daten des Zentralen Melderegisters erstellte Wanderungsstatistik insgesamt 119.083 Zuzüge aus dem Ausland und 68.828 Wegzüge ins Ausland, also ein Zuwanderungsplus von 50.255 Personen. Dies entspricht etwa einer Stadt wie St. Pölten. Zielgerichtet auf den österreichischen Arbeitsmarkt wandern hievon nur 1000 bis maximal 5000 Personen zu.
Mit 3. September 2007 gab es 456.021 aufrechte Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen, welche sich in 18.974 Aufenthaltsbewilligungen, 86.267 Niederlassungsbewilligungen, 61.710 Familienangehörige, 141.994 Daueraufenthalte und 147.076 ehemalige Niederlassungsnachweise gliedern.
Mit dem Stand vom 31.8.2007 gab es 34.995 offene Asylverfahren. In Österreich wurden von Jänner bis Juni 2007 5.695 Asylanträge gestellt, in Deutschland waren im es im selben Zeitraum 8.465. In Österreich kommt im genannten Zeitraum 1 Asylwerber auf 622 Österreicher, in Deutschland 1 Asylwerber auf 3.946 deutsche Staatsbürger.
Von Jänner bis Juli 2007 wurden 4753 Zurückweisungen, 1353 Ausweisungen, 2738 Aufenthaltsverbote, 390 Rückkehrverbote, 955 Zurückschiebungen, 1738 Ausreiseverpflichtungen (inkl. Freiwilliger Ausreisen) und 1790 Abschiebungen an fremdenpolizeilichen Maßnahmen vollzogen.
Die Zuwanderungszahlen herausgegeben von der Statistik Austria und die Statistiken des Asyl- und Fremdenwesens des Bundesministeriums für Inneres machen ersichtlich, dass es sich hier um einen Bereich handelt, der einer intensiveren Zuwendung der Regierung bedarf.
Die momentan geführten Debatten, unter Instrumentalisierung von Kindern und der Einsatz aufgebauschter Medienkampagnen betreffend Asylwerber und humanitäres Bleiberecht, spiegeln die Problematik im Asylrecht wider.
Wie auch der Bund sozialdemokratischer Akademiker, Intellektueller und Künstler in seinem rechtspolitischen Forderungskatalog zum Asyl- und Fremdenrecht darlegt, sind die überlange Verfahrensdauer und die daraus resultierenden aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen das Problem an sich: „Durch die lange Verfahrensdauer liegt in solchen Fällen jedoch oftmals keine Verfolgungsgefahr und damit kein Anspruch auf Asylgewährung mehr vor.“ Ergo wurde zwar kein Asyl gewährt, gleichzeitig aber der Schutz auf Zeit im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aber erfüllt. Selbst auf Asylberechtigte wird, so wie es die Genfer Flüchtlingskonvention vorsieht, dieses Abkommen nicht mehr angewendet, wenn die Umstände, auf Grund deren sie als Flüchtlinge anerkannt worden sind, nicht mehr bestehen und sie es daher nicht weiterhin ablehnen können, sich unter den Schutz ihres Heimatlandes zu stellen.
Schon am Montag, den 09. Juli 2007 konnte man von Andreas Unterberger, Wiener Zeitung, lesen:
„Kaum ist das Parlament auf Urlaub, macht sich schon das erste Sommerthema breit: Kritiker sagen, das österreichische Fremdenrecht entspreche nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie haben damit wahrscheinlich Recht. Die beiden Rechtsinstrumente vertragen sich bei rein juristischer Analyse nicht gut miteinander.
Zugleich aber ist ihre Kritik weltfremd und blauäugig. Denn konsequent umgesetzt führt sie zu einem Grundrecht für sechs Milliarden Erdenbewohner auf Zuzug nach Österreich. Gewiss: Die neoliberale Globalisierung hat für einen weltweiten Rückgang der Armut gesorgt, sodass "nur" noch rund eine Milliarde an einer Übersiedlung interessiert ist. Die sie auch mit allen Mitteln versuchen. Sie müssen, sobald sie über Österreichs Grenze geschlüpft sind, nur eine der folgenden Strategien befolgen: Erstens könnten sie ihre Asyl-Verfahren durch ständig wechselnde Stories solange verzögern, bis schlussendlich eine Abschiebung als unmenschlich gilt. Zweitens könnten sie hier ein Kind zeugen. Drittens könnten sie sich gegen jeden Abschiebeversuch lautstark und tatkräftig wehren.
Die Schöpfer der hochentwickelten Menschenrechts-Architektur und des nach dem NS-Schrecken bewusst großzügigen Asylrechts hatten einst vieles nicht im Sinn gehabt: Sie wollten mit dem Schutz des Privat- und Familienlebens keine Hintertür zur beliebigen Immigration öffnen. Sie wollten schon gar nicht die Massen aus verarmenden Drittweltländern anlocken. Sie wollten auch nicht die schmierigen Geschäfte von Schleppern honorieren. Und sie haben keineswegs daran gedacht, dass ausgerechnet Österreich das Asylrecht großzügiger ausbauen würde als fast alle anderen Länder der Welt - was bis zur Verschärfung des Fremdenrechts ja nachweislich der Fall gewesen ist (wobei Österreich übrigens immer noch zur großzügigen Hälfte Europas zählt).
Die Handlungsoptionen sind begrenzt: Entweder öffnet sich Österreich wieder für fast unkontrollierten Zuzug. Oder es wird sich der Tatsache bewusst, dass sich der Rest der Welt beim Zuzug von Ausländern weniger an humanitären Idealen als am eigenen Nutzen orientiert. Einen Kompromiss dazwischen gibt es nur in der Rhetorik von politischen, juristischen und journalistischen Gutmenschen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Asylgesetz 2005, welcher die Punkte
· Verwahrung bei Abschiebungshindernissen bis zur Ausweisung beinhaltet, zuzuleiten."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.