253/A XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Niederlas­sung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsge­setz - NAG), BGBl. I Nr. 157/2005, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG), BGBl. I Nr. 157/2005, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Nieder­lassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG), BGBl. I Nr. 157/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2006, wird wie folgt geändert:

1.   In § 11 Abs. 2 wird folgende Ziffer 7 angefügt:

„7. ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Referenzrahmens (GER) für Sprachen des Europarates vorgelegt wird.“

2.   § 11 Absatz 3 lautet:

„(3) Ein Aufenthaltstitel kann trotz Ermangelung einer Voraussetzung gemäß Abs. 2 Z 1 bis 7 erteilt werden, wenn

1.      dies zur Aufrechterhaltung des Privat- oder Familienlebens im Sinne des Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Eu­ropäische Menschenrechtskonvention - EMRK), BGBl. Nr. 210/1958, geboten ist;

2.      der Drittstaatsangehörige eine "Niederlassungsbewilligung - Schlüsselkraft" (§ 41) besitzt oder eine besondere Führungskraft im Sinne des § 2 Abs. 5a AuslBG ist; dies gilt auch für seine Familienangehörigen.“

Begründung

Integration ist nicht nur die Aufgabe von Österreich oder von uns Österreichern, son­dern speziell die Aufgabe eines jeden Fremden (BRINGSCHULD) der bei uns nach unseren Regeln, die für alle Österreicher gelten, leben möchte. Fremde die nach Ös­terreich zuwandern wollen, schon ihren Integrationswillen eindeutig zeigen, indem sie schon Deutsch können. Ausgenommen von dieser Regelung sollen Fremde sein, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Privat- oder Familienlebens im Sinne des Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) geboten ist oder der Drittstaatsangehörige eine "Niederlassungsbewilligung - Schlüsselkraft" (§ 41 )besitzt oder eine besondere Füh­rungskraft im Sinne des § 2 Abs. 5a AusIBG ist; dies gilt auch für seine Familienan­gehörigen. Hier gilt die Integrationsvereinbarung des Niederlassungs- und Auf­enthaltsgesetzes.

Insgesamt gab es in Österreich laut Statistik Austria vom 23.7.2008 rund 1.427 Mil­lionen Menschen bzw. 17,4% der Gesamtbevölkerung (Vergleichszeitraum 2001: 1.119 Millionen bzw. 14%) mit Migrationshintergrund.

1,4 Millionen Menschen sind genau so viele Personen, wie die Bundesländer Bur­genland, Salzburg und Kärnten gemeinsam Einwohner haben! Mit anderen Worten: Wir haben uns quasi drei neue Bundesländer geschaffen.

Seit dem Jahr 2000 sind laut Statistik Austria über 400.000 Ausländer nach Öster­reich zugezogen. In den Jahren 2002 bis 2005 hatte Österreich jährlich eine Netto­zuwanderung von ca. 50.000 Ausländern – jedes Jahr eine neue Stadt wie St. Pöl­ten. Seit 2006 schwankt die Nettozuwanderung von Ausländern zwischen 30.000 und 40.000 pro Jahr.

In der 1. Schulstufe, 1. Klasse Volksschule, waren in Wien im Schuljahr 2006/2007 50,9 % Schüler mit nicht deutscher Muttersprache. Diese Zahl steigt jährlich um 2 %.

„Österreich zählt in Europa zu jenen Staaten, welche die höchsten Zuwanderungsra­ten verzeichnen. Knapp ein Fünftel (19 %) aller ZuwanderInnen aus dem Ausland sind Angehörige eines anderen EU-Staates. Die Zuwanderung aus den ehemaligen »Gastarbeiterinnenstaaten« wird insbesondere durch Familienmigration getragen," so Gustav Lebhart im 2. Österreichischen Migrations- und Integrationsbericht.

Die Presse vom 12. Mai 2007 im Interview mit Prof. Heinz Fassmann:
„Presse: Ist die Zuwanderung rein volkswirtschaftlich ein Gewinn?
Fassmann: Eine Zuwanderung, die einen hohen Anteil an Familienmitgliedern enthält, ist hingegen volkswirtschaftlich weniger vorteilhaft.

………..

Mit der Familienzusammenführung gibt es keine zielgenaue Zuwanderung mehr, die den Interessen des Arbeitsmarkts angepasst ist. Das ist auch der Unterschied zu den vergangenen Jahrzehnten. In den 60er und 70er Jahren war die Arbeitslosigkeit der Zuwanderer immer geringer als die der einheimischen Bevölkerung. Das hat sich in den letzten Jahrzehnten gedreht. Das ist der Preis, den wir dafür zahlen müssen, dass wir keine wirkliche nachfrageorientierte Zuwanderung mehr haben.

………..

Die Zahl derer, die auf die Bedürfnisse des österreichischen Arbeitsmarkts hin, ge­steuert zuwandern, sind lediglich 1.000 bis 5.000 Personen pro Jahr. ...“

Das alles bestätigt auch ein Artikel in der Kronenzeitung vom 29. Dezember 2007, in dem es heißt: „Seit 1980 beträgt der Anteil qualifizierter Zuwanderer in Australien 80%, in Kanada weit über 90%, in England 75%, in den USA 50%. Österreich brach­te es, so wie Deutschland, nur auf 10% ausgebildete Einwanderer. Das bedeutet, dass Österreich einen Zustrom von Hunderttausenden wahllos zugewanderter bil­dungsferner und kulturfremder Migranten verkraften muss. Das ist menschlich impo­nierend, die Kosten dafür aber auch. In den Schulen sitzt ein erheblicher Teil ,unbe­schulbarer' Jugendlicher (so nennen das die Deutschen). Für die Folgen der ausu­fernden Kriminalität (mehr Polizei, Gefängnisse, Gerichte) muss die eingesessene Bevölkerung ebenso aufkommen wie für verbreiteten Sozialmissbrauch und Arbeits­losigkeit."

Aus dem ÖVP - Wahlprogramm ist zu entnehmen, dass nun auch die ÖVP bei den Themen Zuwanderung und Deutschkenntnisse auf die Linie der FPÖ eingeschwenkt ist. Wörtlich heißt es im ÖVP-Wahlprogramm:

„Deutsch vor Zuwanderung

In Österreich leben mehr als eine Million Menschen mit Migrations-Hintergrund. Das Zusammenleben erfordert klare Regeln. Die ÖVP setzt sich für eine erfolgreiche In­tegration auf der Basis von Rechten und Pflichten ein. Die Anerkennung unserer Re­geln und Traditionen ist ebenso Voraussetzung wie das Erlernen der deutschen Sprache.

Wer nach Österreich kommen will, muss bereits in seiner Heimat Deutsch lernen und ein Sprachzertifikat nachweisen. Das muss auch für den Familiennachzug gelten."

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Le­sung dem Innenausschuss zuzuweisen.