254/A XXIV. GP
Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Mayerhofer und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2008, wird wie folgt geändert:
1. Nach dem § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:
„Überprüfung des Status des Asylberechtigten
§ 6a. Der Status eines Asylberechtigten ist von Amts wegen
1. halbjährlich oder
2. wenn der Fremde einer bestimmten Straftat dringend verdächtig ist,
durch die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Kontrolle der Gültigkeit der angeführten Asylgründe, zu überprüfen."
2. § 27 Abs. 3 Ziffer 3 lautet:
„3. der einer bestimmten Straftat dringend verdächtig ist.“
Begründung
Wir Österreicher haben uns seit dem zweiten Weltkrieg einen beachtlichen Wohlstand aufgebaut. Vielen Menschen in anderen Ländern geht es nicht so gut wie uns, wir bemühen uns daher diesen zu helfen, sei es im Rahmen der Entwicklungshilfe oder im Zuge von Spendenaktionen im Falle von Kriegen oder Naturkatastrophen. Leider gibt es eine sehr große Anzahl von Personen, die die Hilfsbereitschaft der Österreicher systematisch ausnutzen und in Österreich wider besseres Wissen Asyl beantragen. Tatsache ist, dass seit 1999 über 230.000 Asylanträge gestellt wurden.
Derzeit gibt es über 30.000 offene Verfahren. Österreich wird deswegen von den Scheinasylanten bevorzugt, weil bei uns die Rechtslage besonders liberal ist. Diese Großzügigkeit wissen aber viele Asylanten nicht zu schätzen. Pro Jahr werden rund 12.000 Asylanten straffällig.
Auf der Homepage der ÖVP ist zu
lesen:
„Fekter; Klare Linie gegen kriminelle Asylwerber
Das wichtige Instrument des Asyls wird immer wieder von Kriminellen in Misskredit gebracht, die Asylanträge stellen, um ihrer Abschiebung zu entgehen. Dem will Innenministerin Fekter einen Riegel vorschieben.
Die Sicherheit der Menschen in diesem Land hat für Innenministerin Maria Fekter höchste Priorität. Daher ist es nur logisch, dass straffällig gewordene Asylwerber rascher als bisher außer Landes gebracht werden müssten. Dazu schlägt Fekter ein beschleunigtes Asylverfahren vor, wie es jetzt nur bei außerordentlich schweren Straftaten möglich ist. Dann wird auch eine Abschiebung möglich sein, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sofern der Asylwerber aus einem sicheren Herkunftsland kommt; ansonsten können sie natürlich den Ausgang der Berufung in Österreich abwarten. Eine Abschiebung ohne Entscheidung über den Asylstatus ist für Fekter schon aus humanitären Gründen undenkbar. (...)“
Auch die APA berichtete am 31. August 2008
folgendes:
„Asyl: Fekter will Straffällige rascher außer Landes haben
Wien (APA) - Innenministerin Maria Fekter (V) will straffällig gewordene Asylwerber rascher außer Landes bringen lassen. Selbst eine Abschiebung ohne Rechtskräftigkeit des Urteils ist für die Ressortchefin vorstellbar, wie sie im APA-Interview betont. Voraussetzung dafür sei aber, dass der betroffene Asylwerber aus einem "sicheren Herkunftsland" komme. Dann könne er das letztinstanzliche Urteil auch von dort aus abwarten. Alle anderen könnten im Land bleiben, bis der Fall von der Justiz endgültig entschieden ist.
Fekter tritt dafür ein, bei jeder Art von Vergehen ein beschleunigtes Asylverfahren einzuleiten, wie es derzeit nur bei schweren Delikten angewandt werde. Somit könnte das Asylverfahren parallel zum Gerichtsfall zügig abgeschlossen werden. Eine Abschiebung, bevor über den Asylstatus entschieden sei, werde es aber auch künftig nicht geben. (...)
In einer OTS verkündete BM Fekter am 26. August 2008:
„ (...) Im Bereich Asylrecht verweist die Innenministerin auf jene Asylanten die in Österreich kriminell werden: „Wir wollen jene integrieren, die rechtsschaffend bei uns leben und sich bemühen, integriert zu werden. Wenn man aber das Asyl dazu missbraucht seine kriminelle Energie auszuleben, wollen wir ein Wiederaufnahmeverfahren einführen, damit hinterfragt wird, ob die Asylgründe tatsächlich noch vorliegen“, so Fekter. (...)“
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Innenausschuss zuzuweisen.