259/A XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007, geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007, wird wie folgt geändert:

1   §8 Abs. 3 lautet:

„(3) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe

a)   für zwei Kinder um 15 €,

b)  für drei Kinder um 50 €,

c)   für vier Kinder um 100 €,

d)  für jedes weitere Kind um 50 €.“

Begründung

Durch die Regierungsvorlage 228 d. B. (XXIII GP) wurden zwar die Gesamtbeträge der Familienbeihilfe bei der Geschwisterstaffelung für Familien ab 3 Kindern erhöht, Familien mit zwei Kindern wurden jedoch nicht berücksichtigt. Die Geschwisterstaffelung soll durch eine moderate Erhöhung aller Beträge um 2,20 Euro pro Monat einerseits auch Zweikindfamilien einen Anstieg der Familienbeihilfe bringen, andererseits sollen nachvollziehbare, überschaubare Beträge erreicht werden, welche diese Regelung für die Familien klarer und verständlicher erscheinen lassen sollen. Die Beträge stellen sich wie folgt dar:

Kosten: Derzeit gibt es in Österreich knapp 1,84 Mio. Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe. Davon sind etwa 1,11 Mio. Kinder erste, 550.000 Kinder zweite und 177.000 Kinder dritte oder weitere Kinder. Von diesen Zahlen ausgehend kann man davon ausgehen, dass etwa 400.000 bis 500.000 Familien zwei Kinder und 100.000 bis 150.000 Familien drei oder mehr Kinder haben. Daher entstehen Mehrkosten in Höhe von etwa 10,5 bis 13,2 Mio. Euro für Zweikindfamilien und etwa 2,6 Mio. bis 3,9 Mio. Euro für Familien ab 3 Kindern. Damit sind Mehrkosten von höchstens 14 bis 16 Mio. Euro zu erwarten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.