265/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

Betreffend: ein Verbot der Spekulation mit Steuergeld und die Ausweitung der Managerhaftung

Im Zuge der aktuellen Finanzkrise kommen auch österreichische Unternehmen immer mehr in finanzielle Schwierigkeiten, wodurch in Folge unzählige Arbeitsplätze massiv bedroht sind. Gerade in den letzten Wochen sind auch hoch spekulative Veranlagungen von Gebietskörperschaften und ausgegliederten Rechtsträgern bekannt geworden, aufgrund derer den veranlagenden Stellen große Verluste entstanden sind, die letztendlich auch den österreichischen Steuerzahler direkt treffen.

So befindet sich z. B. die Vorarlberger Gebietskrankenkasse derzeit in einem Rechtsstreit mit deren Bank, wo es um die spekulative Veranlagung von Versicherungsgeldern geht. Trauriger Spitzenreiter bei der spekulativen Veranlagung von Geldern durch staatsnahe Betriebe sind die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Die bis dato „nur“ (Buch-) Verluste produzierenden Spekulationsgeschäfte der ÖBB mit der Deutschen Bank weisen ein Volumen von 612 Millionen Euro auf.

Im Bankenbereich musste von der Bundesregierung durch die Bereitstellung öffentlicher Geldmittel ein Hilfspaket geschnürt werden, um die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes zu sichern. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass u.a. die Manager gefährdeter Bankinstitute für die hochspekulativen Geschäfte verantwortlich zeichnen und daher diese Führungskräfte in Hinkunft größere Sorgfalt bei der Veranlagung der ihnen anvertrauten Gelder walten lassen müssen.

Jene Spitzenmanager, die übermäßig riskant mit dem Geld der Sparer oder Steuerzahler spekulieren, sollten im Falle von Verlusten persönlich haftbar gemacht werden. Denn das von den Menschen hart erarbeitete Geld darf unter keinen Umständen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. So haben doch gerade sie durch die Spekulations(schein)gewinne, teilweise horrende Bonuszahlungen erhalten.


 

Spekulationen und höchst risikoreiche Veranlagungen von Steuer- und Versichertengeldern oder von Spareinlagen sind nicht im Sinne der österreichischen Bürger und im Falle von Gebietskörperschaften auch in keinster Weise mit den Grundsätzen „Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit“ in Einklang zu bringen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dass unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass Gebietskörperschaften, ausgegliederte Rechtsträger, Anstalten der Österreichischen Sozialversicherung (Krankenkassen) und Pensionskassen sowie Gesellschaften, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, spekulative Geschäfte mit Steuergeld ab sofort nicht mehr vornehmen dürfen und dass gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine persönliche Haftung von Managern in staatsnahen Unternehmen bzw Banken für Verluste aus riskanten Spekulationsgeschäften vorsehen“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.