266/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Weinzinger, Themessl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Gehaltsbeschränkungen für Manager staatsnaher Betreibe und Manager, deren Banken die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen
Durch die Wirtschaftskrise und der von alten und neuen SPÖ-ÖVP Koalitionsregierung auferlegten massiven Belastungen der Bürger ist es dringend geboten, auch einen umfassenden Abbau der Managerprivilegien im staatsnahen Bereich einzuleiten. Den Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Manager.
Im Bankenbereich musste von der Bundesregierung durch die Bereitstellung öffentlicher Geldmittel ein Hilfspaket geschnürt werden, um die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes zu sichern. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass u.a. die Manager gefährdeter Bankinstitute für die hochspekulativen Geschäfte verantwortlich zeichnen und daher diese Führungskräfte in Hinkunft größere Sorgfalt bei der Veranlagung der ihnen anvertrauten Gelder walten lassen müssen.
Jene Spitzenmanager, die übermäßig riskant mit dem Geld der Sparer oder Steuerzahler spekulieren, sollten im Falle von Verlusten persönlich haftbar gemacht werden. Denn das von den Menschen hart erarbeitete Geld darf unter keinen Umständen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. So haben doch gerade sie durch die Spekulations(schein)gewinne, teilweise horrende Bonuszahlungen erhalten.
Das äußerst wichtige Maßnahmenpaket, welches die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes sichern und durch Bereitstellung öffentlicher Geldmittel im Einzelfall bei gefährdeten Instituten existenzsichernd wirken soll, bedarf eben auch der Inanspruchnahme der gesetzlichen Möglichkeiten des Bundesministers für Finanzen in bezug auf die Festlegung der Vergütung von Vorständen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen, damit die Gehälter der Manager von staatsnahen Betrieben (wie z.B. der ÖBB, ASFINAG) und der Manager jener Banken und Versicherungen, die die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, mit der Höhe des Gehaltes des Bundeskanzlers gemäß derer Bundesbezügegesetz gedeckelt werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.