272/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter

betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger

Die Anzahl der gequälten, geschlagenen und missbrauchten Kinder steigt jährlich an. Wie die Tageszeitung „Die Presse“ am 10. November 2007 berichtete, gab es alleine in Wien laut aktuellen Daten (2006) genau 10.045 Meldungen ans Jugendamt. Das entspricht einer Steigerung von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit 2003 hat sich die Zahl fast verdoppelt.

Der „Kurier“ vom 2. Dezember 2007schrieb unter dem Titel „Der Feind im Haus: Wenn Eltern töten“ folgendes:

" Am Heiligen Abend 1988 prügelt ein Mann seinen zweijährigen Neffen tot. Mutter und Onkel packen den kleinen Körper in eine Tasche und werfen sie in die Mur. Ein Vater quält 1997 seinen zweieinhalb Jahre alten Sohn zu Tode weil er in die Hose gemacht hatte. 2003 wird in Wien ein zehnjähriges Mädchen nach einer Folterorgie vom Vater im Spital abgeliefert, ihr Genitalbereich mit Zigaretten verbrannt, die Ripp­chen der Reihe nach gebrochen. Der siebzehn Monate alte Luca starb vor vier Wo­chen. Er wurde bis in seinen Tod geschunden.“

Diese Misshandlungen sind in ihrer Grausamkeit exzessiv. Ungewöhnlich sind sie nicht. Die größte Gefahr droht Kindern immer noch in der eigenen Familie, es ist ein chronisches Leiden, an dem die Gesellschaft krankt. Schätzungen nach werden in Österreich jährlich 100.000 Kinder misshandelt - die Dunkelziffer ist hoch. (...).

Kann aber der Gesetzgeber die Brutalität im Kinderzimmer wirksam kontrollieren? Hinweise auf Misshandlung landen in vielen Fällen zunächst bei der Jugendwohlfahrt und nicht bei der Polizei. Selbst nach dem Fall Luca stehen Ärzte und Sozialarbeiter einer generellen Verpflichtung, alle Verdachtsfälle sofort bei der Exekutive zu mel­den, skeptisch gegenüber.“

Thomas Hammarberg, seit April 2006 im Amt des Menschenrechtskommissars des Europarates, schrieb in der Zeitung „Kinderschutz Aktiv“ im ersten Heft des Jahres 2007 unter dem Titel „Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit“:

,,…Heute noch hat man den Eindruck, dass Kinder bis zum letztmöglichen Moment warten müssen, bis sie den gleichen gesetzlichen Schutz vor vorsätzlichen Übergrif­fen gegen ihre Person beanspruchen können - einen Schutz den der Rest der Men­schen als selbstverständlich ansieht. Eigentlich ist es ungeheuerlich, dass Kinder, denen praktisch von allen Menschen zugestanden wird, dass sie durch ihren Ent­wicklungsstand und ihre körperliche Befindlichkeit sowohl psychisch wie auch phy­sisch besonders verwundbar sind, ausgesondert werden, um in Bezug auf Angriffe auf ihre körperliche Unversehrtheit, auf ihre Psyche und ihre Würde einen geringeren Schutz zu erfahren, als das bei anderen Menschen der Fall ist. ...“

Gerade der Fall „Amstetten“ hat gezeigt, wie wichtig die Ausweitung der strafrechtli­chen Bestimmungen, vor allem die Anhebung der Strafsätze und der Entfall der Ver­jährung bei Straftatbeständen, welche gegenüber Minderjährigen verübt werden. Ei­ne logische Folge dazu muss auch ein Verbot der vorzeitigen Entlassung sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur dringenden Verbesserung des Schutzes Unmündiger, bzw. Min­derjähriger folgende Änderungen der Rechtslage erfassen soll:

         Die Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Personen, welche mit Unmündigen den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende ge­schlechtliche Handlung unternehmen;

         Eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen, die beruflich mit Minderjäh­rigen zu tun haben, wenn ein begründeter Verdacht des physischen, sexuellen oder psychischen Missbrauchs besteht und Schaffung eines Straftatbestandes der unterlassenen Anzeige für alle Personen, die einer solchen Anzeigepflicht unterliegen;

         Die Einführung der Möglichkeit einer chemischen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen) und für Rückfallstäter, die schon einmal nach § 201 StGB verur­teilt wurden.

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.