275/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter

betreffend die Abschließung von Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Öster-
reich verurteilten Ausländer im Heimatland

Von den insgesamt 43.414 Verurteilungen im Jahr 2006 entfielen 12.888 auf Aus-
länder (29,6%). Mit 1. August 2008 gab es ca. 8.000 Häftlinge in Österreichs Ge-
fängnissen. Davon sind über 42 Prozent Ausländer. Die Kosten für die Unterbrin-
gung sind enorm.

Es muss daher zur Entlastung unserer Justizanstalten zum Abschluss von Staatsver-
trägen kommen, welche gewährleisten, dass in Österreich verurteilte ausländische
Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden.

Ein belgisch-marokkanisches Abkommen zum Beispiel legt fest, dass marokkanische
Häftlinge in Belgien und belgische Gefangene in Marokko ihre Strafe im Herkunfts-
land verbüßen können. Ermöglicht wird erstmals auch die nicht freiwillige Überfüh-
rung Gefangener in ein Gefängnis ihres Heimatlandes.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträ-gen, welche gewährleisten, dass in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.