276/A XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten DDr. Königshofer, Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz (RegZG), BGBL I Nr. 33/2006 i.d.g.F., geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz (RegZG), BGBl. I Nr. 33/2006 i.d.g.F., geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Registerzählungsgesetz (RegZG), BGBl. I Nr. 33/2006, wird wie folgt geändert:

§ 1 Absatz 3 lautet wie folgt:

„(3) Zur Erfüllung der Bundesaufgaben muss der Bundesminister für Inneres alle zehn Jahre durch Verordnung die personenbezogene Vollerhebung der Muttersprache und der Umgangssprache in der Form der Befragung der Bürger, die zum Stichtag in Österreich einen Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG haben, und eine nicht personenbezogene Erhebung des Religionsbekenntnisses anordnen. Sind lediglich Teilergebnisse für die Wahrnehmung von Bundesaufgaben notwendig, kann die Erhebung auch nur in Teilen des Bundesgebietes durchgeführt werden. Bei der Erlassung der Verordnungen ist § 4 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, anzuwenden.“

Begründung

Die Ergebnisse der im Rahmen der Volkszählung erhobenen Umgangssprache bildeten das statistische Zahlenmaterial für die Erhebung der Stärke der österreichischen Volksgruppen. Bisher führte dies immer wieder zu Unschärfen, da bei diesen Volkszählungen im Rahmen der statistischen Auswertung der angegebenen Umgangssprache beispielsweise Personen mit der Mehrfachangabe „deutsch“ und slowenisch" automatisch und ohne ihr Wissen der slowenischen Volksgruppe zugerechnet wurden. Diese Vorgangsweise steht auch im Widerspruch zu dem in § 1 Abs. 3 Volksgruppengesetz normierten „Bekenntnisprinzip“. Um dieser Unschärfe zu entgehen ist die Erhebung der Muttersprache unumgänglich.

Diese Änderung des Registerzählungsgesetzes soll nicht nur dazu dienen die autochthonen Volksgruppen Österreichs festzustellen, sondern insbesondere die Volksgruppen zahlenmäßig zu benennen, die nach Österreich zugewandert sind. Den Bundesministern wird die Möglichkeit gegeben für ihre Bundesaufgaben notwendigen Informationen einholen zu können. Besonders wichtig ist dies im Zusammenhang mit jeder Schulreform zu sehen, da aus den Ergebnissen einer solchen Befragung wichtige Erkenntnisse zu ziehen sind. Um jedoch eine regelmäßige Feststellung der Muttersprache und damit Volkszugehörigkeit zu garantieren, hat der Bundesminister für Inneres die Verpflichtung alle zehn Jahre eine solche Erhebung durchzuführen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.