279/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Fichtenbauer; Dr. Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abrufbarkeit von Erlässen im Rechtsinformationssystem des Bundes

„Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Sie dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.“ So stellt sich das Rechtsinformationssystem des Bundes vom Bundeskanzleramt vor. Ein für Bürger und Interessierte ausgezeichnetes Service des Bundeskanzleramtes.

Bisher ist es allerdings nur möglich im Rechtsinformationssystem des Bundes speziell ausgewählte Erlässe von nicht einmal der Hälfte der bestehenden Bundesministerien abzurufen. Dies ist ein großer Nachteil, da eine Recherche über das jeweilige Bundesministerium, ob es überhaupt einen Erlass gibt, geschweige denn von wem man diesen bekommen könnte oft sehr schwierig und zeitintensiv ist.

Im   Sinne  einer  noch  besseren,  einfacheren,  transparenteren            und bürgerfreundlicheren

Informationspolitik sollten in Zukunft nicht nur ausgewählte     Erlässe von nur einigen

Bundesministerien, sondern alle Erlässe eines jeden Bundesministeriums im Rechtsinformationssystem abrufbar sein.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind das Heeresnachrichtenamt (HNA), das Heeresabwehramt (HaA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sowie die Bundesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). Die haben ihre Erlässe den zuständigen „ständigen Unterausschüssen zur Überprüfung staatspolizeilicher und nachrichtendienstlicher Maßnahmen" des Nationalrates zur Kenntnis zu bringen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, welcher die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Erlässen, ausgenommen Erlässe des Heeresnachrichtenamts, des Heeresabwehramts, sowie des Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und die Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, eines jeden Bundesministeriums im Rechtsinformationssystem des Bundes vorsieht. Weiters hat die Regierungsvorlage zu beinhalten, dass alle Erlässe des Heeresnachrichtenamts, des Heeresabwehramts, sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und der Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung den jeweiligen ständigen Unterausschüssen zur Überprüfung staatspolizeilicher und nachrichtendienstlicher Maßnahmen unverzüglich  nach Erfassung vorzulegen sind“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.