280/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Nutzung von Lärmschutzwänden zur Stromerzeugung mittels Photovoltaik.

Während in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der durch das Erneuerbare Energie Gesetz geschaffenen besseren Bedingungen vermehrt Photovoltaikanlagen zum Einsatz kommen, bleibt Österreich in diesem Bereich Nachzügler.

Eine Möglichkeit zur verstärkten Nutzung von Solarenergie stellt die Kombination von Lärmschutzwänden und Photovoltaikanlagen dar. Auf der Autobahn A2 nahe der steirischen Gemeinde Gleisdorf wurde eine multifunktionale Lärmschutzanlage errichtet. Die Lärmschutzwand wurde auf einer Länge von 1,3 km mit einer rund 1,3 m hohen Photovoltaikanlage bestückt. Dadurch konnten etwa 1500 m2 Lärmschutzelemente substituiert werden. Diese Photovoltaikanlage hat eine Spitzenleistung von 101 kWp.

Der Solargenerator kann bei modernen Anlagen vollständig in die Wand integriert werden und dient damit auch aktiv als Lärmschutzelement. Bei Neubauten von Lärmschutzwänden in Österreich sollte daher grundsätzlich die Möglichkeit der Nutzung der Sonnenkraft zur Energieerzeugung berücksichtigt werden. So können Energieabhängigkeiten abgebaut werden, gleichzeitig wäre dies ein wichtiger und wertvoller Beitrag zum Klimaschutz.

Die Voraussetzungen dafür sollen gemeinsam von der Bundesregierung und der ASFINAG geschaffen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit der ASFINAG Verhandlungen bezüglich einer Ausgestaltung von Lärmschutzwänden mit Photovoltaikanlagen aufzunehmen und ein entsprechendes Ausbaukonzept vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.