283/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky, Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aufstockung des Personalstandes bei der Exekutive

Eine wichtige Aufgabe jedes Staates ist es, die Sicherheit seiner Bürger zu gewähr­leisten. Betrachtet man die Kriminalstatistik der letzten zehn Jahre so erkennt man einen enormen Kriminalitätsanstieg. Für das Jahr 1998, das Jahr seit dem Österreich das Schengener Abkommen anwendet, kann man der Kriminalstatistik 479.859 an­gezeigte Fälle entnehmen. Im Jahre 2000 waren es ca. 520.000, im Jahre 2002 über 590.000, im Jahre 2004 mehr als 643.000 und 2006 wieder fast 590.000 angezeigte Fälle. Die Anzahl der fremden Tatverdächtigen im Verhältnis zur Gesamtsumme der Tatverdächtigen wächst nach wie vor stetig. Die organisierte Kriminalität aus dem Osten treibt ungeniert ihr Unwesen in Österreich.

Selbstverständlich ist die Exekutive grundsätzlich bereit, die Sicherheit der Österrei­cher zu gewährleisten. Doch sind die Rahmenvorgaben der Politik ein wesentlicher Faktor für ein funktionierendes Gesamtbild. Aufgrund der zahlreichen Kürzungen der letzten Jahre, müssen die Beamten unter teilweise menschenunwürdigen Bedingun­gen extrem lang Dienst versehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, zum Schutze unserer Bürger, die Anzahl der Planstellen um 3.000 Planstellen der Verwendungsgruppe E2b für die österreichische Exekutive durch Verhandlungen mit den zuständigen Ressorts zu erhöhen.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenhei­ten ersucht.