285/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky, Themessl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen

Freiheit ist unser höchstes Gut. Deshalb soll es dem Bürger auch frei stehen, ob er ein Lokal, in dem geraucht wird, frequentiert oder nicht. Diese Entscheidungsfreiheit setzt eine Kennzeichnung von Lokalen in Raucherlokale, Nichtraucherlokale oder Nichtraucherlokale mit eigenem Extrazimmer für Raucher voraus. Daher ist eine unbürokratische und klare Kennzeichnung aller Gastronomiebetriebe in Österreich umzusetzen, aufgrund derer ein Gast bereits vor Betreten eines Lokals entscheiden kann, ob er das Lokal aufgrund einer möglichen Belastung durch Passivrauchen besuchen will oder nicht. Einseitige Zwangsmaßnahmen für Gäste und Unternehmer werden abgelehnt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine unbürokratische und klare Kennzeichnung aller österreichischen Gastronomiebetriebe sicherzustellen, damit ein Lokal eindeutig als Raucherlokal, Nichtraucherlokal oder Nichtraucherlokal mit einem Extrazimmer für Raucher erkennbar gemacht wird.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.