288/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Vilimsky, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Anhebung der Mindeststrafen für Drogenhandel und Drogenbesitz
Der
Jahresbericht 2007 des Bundesministeriums für Inneres zur
Suchtmittelkriminali-
tät besagt:
„Insgesamt wurden im
Jahr 2007 in Österreich 24.166 Anzeigen nach den Straftatbe-
ständen des
Suchtmittelgesetzes erstattet. Davon entfielen 22.929 Anzeigen auf
strafbare Sachverhalte im Zusammenhang mit Suchtgiften, 1.236 Anzeigen auf die
Straftatbestände für psychotrope Stoffe und 1 Anzeige auf die
Straftatbestände für
Vorläuferstoffe.
Im Vergleich
zum Berichtsvorjahr bedeutete dies einen kaum merklichen Anstieg der
Gesamtanzeigen nach dem
Suchtmittelgesetz um 0,66%. Bei den Verbrechenstraf-
tatbeständen wird ein Anstieg von
4,04% verzeichnet, bei den Vergehenstraftatbes-
tänden liegt die Differenz bei + 0,2%.
(...)
Die Anzeigenentwicklung in
den einzelnen Bundesländern im Überblick:
Burgenland -2,42 %
Kärnten +18,32 %
Niederösterreich +13,57
%
Oberösterreich +17,98
%
Salzburg +11,49 %
Steiermark + 34,43 %
Tirol -5,87 %
Vorarlberg -7,02 %
Wien -16,58 %
(...)“
Die APA berichtete am
20.10.2008 vom 18. steirischen Drogentoten in diesem Jahr.
Die Presse vom
13.10.2008 berichtete vom heuer schon 10. Drogentoten in Oberös-
terreich.
Die Tageszeitung „Die
Presse" vom 13.10.2008 berichtete:
„(...) Anders als die Stadt sehen die Polizisten vor Ort die
Drogenszene am Karls-
platz nicht unter Kontrolle. Die Aggression gegenüber Beamten sei
gestiegen, der
Handel mit
Ersatzdrogen aus der Apotheke dominiere das Geschäft. (...)"
Die Grünen sehen das
ganze Problem etwas anders - „Die Presse" vom
16.10.2008 berichtete:
„Seit knapp zwei Wochen
führt sie die Grünen an, am Mittwoch ließ Eva Glawi-
schnig im
„Presse"-Chat mit einer pikanten Forderung aufhorchen: Drogenkonsum
solle nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. „Das Strafrecht ist
für mich definitiv
der falsche
Ort. Menschen, die weiche Drogen konsumieren, sollen nicht mit der
schärfsten Waffe, die der Staat hat, rechnen müssen", so
Glawischnig. Drogen-
sucht sei vor allem eine Krankheit: „Also raus aus dem
Strafrecht.""
Dies ist eine
gemeingefährliche Verharmlosung des Drogenkonsums. Ziel aller Aktivi-
täten im Kampf gegen Drogen müsse es vielmehr sein, die Menschen vor
diesen Ge-
fahren zu schützen. Dazu
gehöre, dass man in keinster Weise auch nur den An-
schein erwecke, dass Drogenkonsum in irgendeiner Weise cool oder harmlos sei.
Um daher den
Drogenhändlern, diesen Mördern auf Zeit, wirksam entgegenzutreten,
sind vor allem
in der Drogengesetzgebung restriktive Maßnahmen umzusetzen. Die
Strafuntergrenzen für Drogenhandel und auch Drogenbesitz sind zu
erhöhen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst
möglich
eine Novelle zum Suchtmittelgesetz,
welche die Anhebung der Mindeststrafen für
Drogenhandel und auch Drogenbesitz beinhaltet, zuzuleiten."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.