288/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky,                   Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Anhebung der Mindeststrafen für Drogenhandel und Drogenbesitz

Der Jahresbericht 2007 des Bundesministeriums für Inneres zur Suchtmittelkriminali-
tät besagt:

„Insgesamt wurden im Jahr 2007 in Österreich 24.166 Anzeigen nach den Straftatbe-
ständen des Suchtmittelgesetzes erstattet. Davon entfielen 22.929 Anzeigen auf
strafbare Sachverhalte im Zusammenhang mit Suchtgiften, 1.236 Anzeigen auf die
Straftatbestände für psychotrope Stoffe und 1 Anzeige auf die Straftatbestände für
Vorläuferstoffe.

Im Vergleich zum Berichtsvorjahr bedeutete dies einen kaum merklichen Anstieg der
Gesamtanzeigen nach dem Suchtmittelgesetz um 0,66%. Bei den Verbrechenstraf-
tatbeständen wird ein Anstieg von 4,04% verzeichnet, bei den Vergehenstraftatbes-
tänden liegt die Differenz bei + 0,2%.
(...)

Die Anzeigenentwicklung in den einzelnen Bundesländern im Überblick:
Burgenland
                 -2,42 %

Kärnten                       +18,32 %

Niederösterreich         +13,57 %
Oberösterreich            +17,98 %
Salzburg                      +11,49 %

Steiermark                  + 34,43 %

Tirol                            -5,87 %

Vorarlberg                 -7,02 %

Wien                            -16,58 %

(...)“

Die APA berichtete am 20.10.2008 vom 18. steirischen Drogentoten in diesem Jahr.
Die Presse vom 13.10.2008 berichtete vom heuer schon 10. Drogentoten in Oberös-
terreich.

Die Tageszeitung „Die Presse" vom 13.10.2008 berichtete:
„(...) Anders als die Stadt sehen die Polizisten vor Ort die Drogenszene am Karls-
platz nicht unter Kontrolle. Die Aggression gegenüber Beamten sei gestiegen, der
Handel mit Ersatzdrogen aus der Apotheke dominiere das Geschäft. (...)"


Die Grünen sehen das ganze Problem etwas anders - „Die Presse" vom
16.10.2008 berichtete:

„Seit knapp zwei Wochen führt sie die Grünen an, am Mittwoch ließ Eva Glawi-
schnig im „Presse"-Chat mit einer pikanten Forderung aufhorchen: Drogenkonsum
solle nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. „Das Strafrecht ist für mich definitiv
der falsche Ort. Menschen, die weiche Drogen konsumieren, sollen nicht mit der
schärfsten Waffe, die der Staat hat, rechnen müssen", so Glawischnig. Drogen-
sucht sei vor allem eine Krankheit: „Also raus aus dem Strafrecht.""

 

Dies ist eine gemeingefährliche Verharmlosung des Drogenkonsums. Ziel aller Aktivi-
täten im Kampf gegen Drogen müsse es vielmehr sein, die Menschen vor diesen Ge-
fahren zu schützen. Dazu gehöre, dass man in keinster Weise auch nur den An-
schein erwecke, dass Drogenkonsum in irgendeiner Weise cool oder harmlos sei.

Um daher den Drogenhändlern, diesen Mördern auf Zeit, wirksam entgegenzutreten,
sind vor allem in der Drogengesetzgebung restriktive Maßnahmen umzusetzen. Die
Strafuntergrenzen für Drogenhandel und auch Drogenbesitz sind zu erhöhen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich
eine Novelle zum Suchtmittelgesetz, welche die Anhebung der Mindeststrafen für
Drogenhandel und auch Drogenbesitz beinhaltet, zuzuleiten."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.