290/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Brunner, Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung

 

 

 

Im März 1996 unterstützten 459.443 Personen im Rahmen des Tierschutz-Volksbegehrens die Forderung nach einem Bundestierschutzgesetz und die Forderung, dass Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufgenommen werden möge.

 

Das Bundestierschutzgesetz wurde am 27.05.2004 einstimmig im Nationalrat beschlossen. Ferner brachten die TierschutzsprecherInnen aller im Parlament vertretenen Parteien einen Entschließungsantrag betreffend eine Staatszielbestimmung Tierschutz mit folgender Begründung ein:

 

„Ziel des Bundestierschutzgesetzes ist es, das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen. Die Verankerung des Tieres als Mitgeschöpf im Bundestierschutzgesetz ist bereits ein erster Schritt, um die hohe ethische Verpflichtung und Verantwortung des Einzelnen gegenüber dem Tier als leidensfähiges Wesen hervorzuheben. Um den besonderen Stellenwert des Tierschutzes in der österreichischen Rechtsordnung zu dokumentieren, sprechen sich alle im Nationalrat vertretenen Fraktionen für die verfassungsmäßige Verankerung des Tierschutzes in Form einer Staatszielbestimmung aus.“

 

Am 27. 05.2004 hat der Nationalrat auch die Anlage 2 des Berichts des Verfassungsausschusses (509 der Beilagen XXII. GP)  mit folgendem Entschließungstext einstimmig beschlossen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Österreich-Konvents dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf findet.“

 

Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland und die Schweiz. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wider. Staatsziele sind von allen Staatsgewalten als Leitlinien zu berücksichtigen. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, dass es angebracht ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, womit der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere mit folgendem Wortlaut als Staatszielbestimmung Eingang in die Verfassung findet:

 

„Der Staat schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere eingedenk der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitlebewesen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.