291/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schulbuchaktion, Anhebung der Limits und Ausweitung des Anteils für Neue Medien

 

Die Freibeträge für Schulbücher welche aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) wurden seit 1998 nur unwesentlich angepasst. Damals wurde auch eine Obergrenze von maximal 15% der für Unterrichtsmittel zur Verfügung stehenden Mittel für elektronische und audiovisuelle Medien eingeführt. Sowohl die Limitverordnung, welche die maximalen Freibeträge pro SchülerIn und Schulstufe regelt als auch die Obergrenze für elektronische Medien sind reformbedürftig.

 

Schulbücher sind in den letzten 10 Jahren deutlich teurer geworden. Unter anderem deshalb, weil die Verlage Schulbücher auf qualitativ hochwertigerem Papier, in Vierfarbendruck und im Hardcover anbieten. Jahrgangsübergreifende Bücher wurden zurückgedrängt, Spezialausgaben für Sonderformen von Schulformen und für Schulversuche herausgegeben und es wird eine große Zahl von Arbeitsbüchern angeboten, die nicht zur Wiederverwendung bzw. Weitergabe geeignet sind.

 

Innerhalb der bestehenden Schulbuchlimits zuzüglich der Selbstbehalte von 10% seitens der Eltern können daher nicht mehr alle für ein Schuljahr benötigten Schulbücher für die SchülerInnen aus der Schulbuchaktion angeschafft werden. In vielen Schulen werden die Eltern aufgefordert Bücher über die Schulbuchaktion hinaus privat anzuschaffen. Dies bedeutet eine große finanzielle Belastung für die Familien, vor allem dann, wenn für mehrere Kinder Bücher angeschafft werden müssen.

 

Unter den LehrerInnen innerhalb der Schulen entsteht ein Konkurrenzkampf, wer denn für welche klasse dieses oder ein anderes Schulbuch anschaffen darf. Schulbücher werden nicht mehr nach inhaltlichen sondern nach budgetären Aspekten angeschafft. In der Folge müssen LehrerInnen Unterrichtsmaterialien als Kopien zur Verfügung stellen, häufig aus Arbeitsbüchern kopiert, was eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Für die Kopien werden wiederum die Eltern zur Finanzierung herangezogen, Kopierbeiträge von 30 Euro und mehr pro Jahr und Kind sind keine Seltenheit.

 

Über die Schulbuchaktion ist es auch möglich elektronische und audiovisuelle Medien zu beziehen. Für diese Medien stehen jedoch nur 15% des Schulbuchlimits pro SchülerIn zu Verfügung. Elektronische Medien können aber häufig kostengünstiger als Bücher angeboten werden und auch besser weitergegeben werden. Für einige Schulformen bzw. Schulversuche wie Laptop-Klassen ist überhaupt ein höherer Anteil an Mitteln für elektronische Medien sinnvoll und notwendig.

 

Eine Vereinbarung mit den Schulbuchverlagen hinsichtlich kostengünstiger Produktion (Taschenbuch, Paberback, Graustufen-, bzw. Schwarz-weiss Druck, Bücher für mehrere Schulstufen, weniger Arbeitsbücher, Bereitstellung von Online-Arbeitsblättern) ist erforderlich um Schulbücher wieder erschwinglich zu machen. Gleichzeitig muss das Schulbuchlimit auf ein realistisch Maß angehoben werden, damit keine Schulbücher privat angeschafft bzw. Kopiergelder für zum Teil rechtlich fragwürdige Unterrichtsmaterialien eingehoben werden. Zuletzt muss die Beschränkung für elektronische und audiovisuelle Medien aufgehoben und die Anschaffung von Lizenzen ermöglicht werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert die Schulbuchaktion aus dem Familienlastenausgleichsfonds dahingehend zu ändern, dass gemäß der ursprünglichen Intention des Gesetzes wieder alle SchülerInnen mit den notwendigen Unterrichtsmaterialien ausgestattet werden können. Dies bedeutet eine deutliche Anhebung der Schulbuchlimits, eine Ausweitung des Anteils für elektronische und audiovisuelle Medien und eine Vereinbarung mit den Schulbuchverlagen hinsichtlich des Angebots kostengünstig produzierter Schulbücher.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.