298/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher

und Kollegen

betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen

Über die gesellschaftspolitische Bedeutung hinaus stellen die Familien auch einen wesentli­chen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Leistungen, die in österreichischen Familien gratis er­bracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Untersuchungen gestützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand für die unentgeltlichen Leistungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund 60 Milliarden Euro (berechnet nach Mindest­lohntarifen brutto inklusive Überstundenabgeltungen) beziffern lässt. Rund 80% der Famili­enarbeit wird von Frauen getragen.

Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Der Verdienstentgang von Frauen erreicht - je nach Kinderzahl und Erwerbstä­tigkeit der Mutter - kumuliert bis zum 17. Lebensjahr des Kindes zwischen 107.000 € und 220.000 €. Die öffentlichen Transfers betragen im Durchschnitt aller kinderbetreuenden Haushalte 10% des Nettohaushaltseinkommens und gleichen damit die Kinderkosten nicht aus.

Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes unter der damaligen Bundesregierung Schüssel/Riess-Passer im Jahr 2002 wurde diese Familienleistung nicht erhöht. Familien­beihilfe, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld erfuhren einmalige Erhöhungen, was aber die ständige Teuerung bei weitem nicht wettmacht. Der Wertverlust des Kinderbetreuungsgeldes beträgt bereits über 18%, jener der Familienbeihilfe trotz der Einführung der 13. Familienbei­hilfezahlung liegt bei 13%.


Im Gegensatz zu den Pensionen bzw. der von der Regierung versprochenen bedarfsorien­tierten Mindestsicherung werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbe­trag und Pflegegeld nicht regelmäßig erhöht. Angesichts einer Inflationsrate seit 2000 von 20% wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Familienleistungen immer augenscheinli­cher. Für die Pensionen ist ab 2009 eine jährliche Valorisierung mit dem Verbraucherpreisin­dex vorgesehen. Angepasste Familienleistungen stärken nicht zu letzt die Kaufkraft der Fa­milien und damit die österreichische Wirtschaft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den xxxxxxx ausschuss verlangt.