301/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Sigisbert Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend

Einführung eines Erziehungsgeldes in der Höhe von € 1.000.- pro Monat

Es wird den Österreicherinnen und Österreichern immer schwerer gemacht, eine Familie zu gründen, zu erhalten und Familie überhaupt zu leben. Die Notwendigkeit der Familie als Keimzelle der Gesellschaft gilt zwar als unbestritten, hat aber in Österreich noch immer nicht jenen ökonomischen Stellenwert zugemessen bekommen, der ihr eigentlich gebührt. Denn Geld für Familien wird noch immer lediglich als Sozialleistung gesehen, anstatt als nachhalti­ge Investition in die Zukunft. Die Institution Familie besitzt durchaus unternehmerische Quali­täten, die vor allem in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrisen immer wieder gerne hervor gestrichen werden und sei es auch nur mit dem Hinweis auf die immens hohe Spareinlagen der österreichischen Familien als wichtigste Kapitalgeber der österreichischen Volkswirt­schaft. Das Unternehmen Familie rechnet sich für den Staat.

Die Leistungen, die in österreichischen Familien gratis erbracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Untersuchungen gestützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Auf­wand für die unentgeltlichen Leistungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld mes­sen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund 60 Milliarden Euro (berechnet nach Mindestlohntarifen brutto inklusive Überstun­denabgeltungen) beziffern lässt. Rund 80% der Familienarbeit wird von Frauen getragen.

Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Der Verdienstentgang von Frauen erreicht - je nach Kinderzahl und Erwerbstä­tigkeit der Mutter - kumuliert bis zum 17. Lebensjahr des Kindes zwischen 107.000 € und 220.000 €. Die öffentlichen Transfers betragen im Durchschnitt aller kinderbetreuenden Haushalte 10% des Nettohaushaltseinkommens und gleichen damit die Kinderkosten nicht aus.


Das Kinderbetreuungsgeld wurde ursprünglich mit der Intention eingeführt, die Betreuungs­leistung der Eltern, vor allem der Mütter, anzuerkennen und zumindest eine teilweise Abgel­tung zu schaffen. Angesichts der oben dargestellten Leistungen der Familien für die Gesell­schaft, ist daher die Erweiterung des Kindergeldes zu einem „Müttergehalt" als logische In­vestition in die Zukunft anzusehen. Das Kinderbetreuungsgeld soll zu einem echten „Mütter­gehalt" für jene Frauen ausgebaut werden, die sich voll und ganz der Betreuung ihrer Kinder widmen wollen. Das Müttergehalt soll bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gewährt wer­den.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der den Ausbau des Kinderbetreuungsgeldes zu einem Erziehungsgeld in der Höhe von zumin­dest € 1.000.- pro Monat bis zumindest zum dritten Lebensjahr des Kindes vorsieht.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss verlangt.