302/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rückzahlung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld wurde ursprünglich mit der Intention eingeführt, die Betreuungs­leistung der Eltern, vor allem der Mütter, anzuerkennen und zumindest eine teilweise Abgel­tung zu schaffen. Als zusätzliche Maßnahme wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Art zinsenlosen Kredits in Form eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld einge­richtet. Hat nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz der Elternteil des Kindes, welcher den Zuschuss erhalten hat (z.B. eine allein stehende Mutter) den anderen Elternteil bekannt ge­geben, dann ist dieser (in diesem Fall der Vater) zur Rückzahlung verpflichtet. Diese Ver­pflichtung stellt in der Praxis (meist nach einer nicht einvernehmlichen Trennung der Eltern) einen ökonomisch schlecht gestellten Vater oft vor kaum zu bewältigende finanzielle Prob­leme. Kumulierende Zahlungsverpflichtungen drängen im Zusammenwirken mit den durch die Finanzämter verfügten Rückzahlungsverpflichtungen die Betroffenen in Existenz bedro­hende Situationen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Rückforderungen bis vor kurzem nicht vollzogen wur­den, nun aber zwei Jahresbeträge auf einmal eingehoben werden. Damit werden Familien, die es gerade geschafft haben, ihr Einkommen in durchschnittliche Höhe zu bringen und ge­trennt lebenden Vätern innerhalb eines halben Jahres bis zu 36% eines Jahreseinkommens abverlangt. Zwischen 2002 und heute haben ca. 75.000 Eltern den Zuschuss bezogen. Den bisher 4.500 von den Finanzämtern zur Rückzahlung aufgeforderten Personen werden in der nächsten Zeit Tausende folgen, die mit kumulierten Zahlungsverpflichtungen an den Rand ihrer Existenz gedrängt werden. Die derzeit angewandte Umsetzung der Rückzahlungsver­pflichtung trägt zu dieser Existenzgefährdung bei.

Die weltweite Wirtschaftskrise hat Österreich erreicht und trifft wie überall in der Welt beson­ders die sozial Schwachen. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzlich Frage in wieweit die derzeitige Vollziehung der einschlägigen Bestimmungen im Kinderbgeldbetreu­ungsgesetz der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers nicht zuwiderläuft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der bezüglich der Rückzahlungsverpflichtungen der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld

a)  eine Erfassung von Härtefällen ermöglicht, die jedenfalls folgende Punkte umfasst:

Berücksichtigung kumulierter Zahlungsverpflichtungen der Betroffenen Anrechnung von Unterhaltszahlungen und Alimenten

b)       die Anhörung des zur Rückzahlung verpflichteten Elternteils

c)       und die Möglichkeit der Entbindung von der Zahlungsverpflichtung vorsieht.

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.